B-Seite

13. Juli 2026

Umstrittene Chatkontrolle 1.0 verlängert. Aber ist sie mit unseren Grundrechten überhaupt vereinbar?


Letzte Woche wurde die sogenannte Chatkontrolle 1.0 im Eilverfahren verlängert. Thomas Lohninger vom zivilgesellschaftliche Verein epicenter.works erklärt, warum es bei der Chatkontrolle um mehr geht, als nur den Kinderschutz.

Das Wort CHATKONTROLLE im Messenger von WhatsApp (Symbolbild) Foto: APA-Images / ChromOrange / Udo Herrmann

Die Chatkontrolle 1.0 ist eine befristete Ausnahme für Online-Dienste wie Google, Meta oder Snap. Sie erlaubt Plattformen, freiwillig private Chats und Mails nach Kindesmissbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Grundsätzlich schützt uns in der EU die sogenannte ePrivacy-Richtlinie davor, dass private Kommunikation überwacht wird. Mit der Chatkontrolle 1.0 wurde aber eine Ausnahme geschaffen: Sie ermöglicht es Online-Anbietern, die Kommunikation ihrer Nutzerinnen und Nutzer freiwillig zu scannen, um mögliche illegale Inhalte zu finden.

Im April 2026 ist diese Ausnahme erneut ausgelaufen, weil das EU-Parlament gegen die Verlängerung einer anlasslosen Überwachung gestimmt hat. Ende Juni hat dann EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola den Vorschlag noch einmal vom Rat im Parlament einbringen lassen. Bei der entscheidenden Abstimmung am 9. Juli ist die Verlängerung der Chatkontrolle 1.0 dann tatsächlich auch vom Parlament genehmigt worden. 314 Abgeordnete haben den Ratsvorschlag abgelehnt. Für ein endgültiges Aus der Chatkontrolle 1.0 wäre eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen.

Allerdings wurde die Chatkontrolle 1.0 im Zuge dieses Verfahrens auch maßgeblich abgeändert: Verschlüsselte Kommunikation – also zum Beispiel Chats über Signal und WhatsApp – darf nicht anlasslos überwacht werden. Außerdem sollen nicht mehr alle privaten Chats und E-Mails anlasslos von den Plattformen überwacht werden. Dafür braucht es laut Thomas Lohninger in Zukunft eine richterliche Genehmigung.

Trotzdem haben Google, Meta, Microsoft und Snap bereits im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, notfalls auch ohne Rechtsgrundlage weiterzuscannen.

Ich habe mit Thomas Lohninger über die Hintergründe der Verlängerung, den Kinderschutz und mögliche Klagen gegen die Chatkontrolle gesprochen. Er ist Geschäftsführer der zivilgesellschaftlichen Organisation epicenter.works.

Thomas Lohninger – Geschäftsführer epicenter.works Foto: Cajetan Perwein (CC-by 4.0)

„Nur weil etwas technisch geht, heißt es noch nicht, dass es mit den Grundrechten vereinbar ist.“


Die wichtigsten Aussagen aus dem Gespräch:

  • Das Eilverfahren war laut Lohninger ein bewusster Verfahrenstrick. Parlamentspräsidentin Metsola nutzte erstmals in zweiter Lesung eine Urgency-Procedure, um kurz vor der Sommerpause eine frühere Kompromiss-Position umzudrehen.
  • Dass Google, Meta, Microsoft und Snap im Vorfeld angekündigt haben, auch ohne Rechtsgrundlage weiterzuscannen, sieht Lohninger als Symptom eines größeren Problems, weil sich Irland als Sitzstaat vieler US-Konzerne EU-Gesetze kaum durchsetzt, gilt gegenüber Big Tech faktisch „das Recht des Stärkeren".
  • Selbst bei einer optimistischen Trefferquote von 99 Prozent blieben bei Milliarden täglicher Nachrichten in Europa Millionen legale Inhalte übrig, die fälschlich an die Polizei gemeldet würden – von Urlaubsfotos bis zu medizinischen Bildern.
  • Echter Kinderschutz braucht laut Lohninger keine Massenüberwachung. Missbrauch passiere überwiegend im familiären Nahbereich; entscheidend seien Aufklärung, Anlaufstellen und Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen.
  • Lohninger warnt, dass eine einmal eingebaute Überwachungsstrukturen in Zukunft auch für andere Zwecke genutzt werden könnten.

Ob es bei der Chatkontrolle wirklich nur um Kinderschutz geht, wie die Politik behauptet – das bleibt für mich nach diesem Gespräch zumindest fraglich. Fest steht aber, dass mit der jetzigen Lösung eigentlich niemand wirklich zufrieden ist - weder Politik noch Fachleute noch die großen Tech-Konzerne.

Digitale Selbstverteidigung fängt für Lohninger schon bei kleinen Entscheidungen an. Also zum Beispiel der Suchmaschine, dem Browser oder dem Messenger. Wer tiefer einsteigen will, findet bei epicenter.academy, dem Bildungsarm von epicenter.works, ein kostenloses E-Learning zum Thema.

Aber was sagt ihr dazu: Braucht es die Chatkontrolle, um Kinder zu schützen? Und was, wenn solche Filter irgendwann in die falschen Hände geraten?


Einen schönen Nachmittag wünscht dir

Simon Altorff

B-Seite-Team