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28. Jänner 2026

Tod beim Häftlingstransport: Brauchen Beamte eine bessere Schulung im Umgang mit psychisch kranken Menschen?


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Foto: APA-Images / APA / HERBERT PFARRHOFER

Ihr Sohn sei wegen eines schwachen Herzens gestorben – plötzliches Organversagen. Das wurde Michaels Mutter Anfang Dezember mitgeteilt. Michael war 30 Jahre alt und zu dem Zeitpunkt in der Justizanstalt Hirtenberg untergebracht. Die Wochenzeitung Falter hat jetzt eine große Recherche veröffentlicht, die dieser Darstellung widerspricht. Sie zitiert aus dem Bericht des Gerichtsmediziners, der eine lange Liste an Verletzungen anführt, und schreibt, dass ein Psychiater Michael einen Tag vor seinem Tod als schwer krank eingestuft habe – als psychotisch, desorganisiert und möglicherweise gefährlich für sich und andere. Er hätte deshalb in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses gebracht werden sollen. Den Transport dorthin hat er nicht überlebt. Zwölf Beamte sind jetzt des „Verdachts auf fahrlässige Tötung unter Ausnutzung der Beamtenstellung“ beschuldigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wir stellen heute die Frage: Müssen Österreichs Exekutiv-Beamte für den Umgang mit psychisch kranken Menschen oder Personen in psychischen Ausnahmezuständen besser geschult werden?

Dazu habe ich Thomas Stompe gesprochen. Er war viele Jahre Oberarzt in der Justizanstalt Göllersdorf, hat auch im AKH in Wien gearbeitet und an der Medizinischen Universität gelehrt. Heute ist er pensioniert und ist als Gutachter sowie in seiner eigenen Ordination tätig.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Gespräch:

  • Es gibt zwar Fortbildungsmöglichkeiten, aber die Ausbildung von Beamten reicht im Grunde nicht aus, um Ausnahmesituationen mit psychisch kranken Menschen risikofrei zu bewältigen. Es sollte – sofern möglich – immer ein Psychiater oder eine Psychiaterin beigezogen werden.
  • In Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher, wie der Justizanstalt Göllersdorf, sind die Beschäftigten besonders für den Umgang mit psychisch kranken Menschen geschult. Es gibt eine eigene Einsatzgruppe, die koordiniert zugreift, wenn ein Patient oder eine Patientin psychotisch und verbal nicht mehr zu erreichen ist. Die Person wird fixiert, sediert und in einen Raum gebracht, in dem sie sich beruhigen kann, bis sie wieder ansprechbar ist. Es wäre ideal, eine geschulte Einsatzgruppe in allen Einrichtungen zur Verfügung zu haben.
  • Eine Maßnahme, um fatale Eskalationen zu vermeiden, ist, Beamte und Beamtinnen besser zu sensibilisieren und sie im Aufnahmeprozess stärker auf ihre Stressresistenz und Belastbarkeit zu testen. Allerdings könnte das bedeuten, dass weniger Personen aufgenommen werden – in einer Situation, in der ohnehin schon Personal fehlt.
  • Wer im Alltag mitbekommt, dass eine Person einen psychischen Ausnahmezustand erlebt, kann den Psychosozialen Dienst (PSD) rufen. Allerdings kämpfen auch diese Einrichtungen mit Personalmangel. Generell fehlen in der Psychiatrie Fachkräfte.

Übrigens: Im heutigen Ö1-Morgenjournal hat der Strafrechtler Alois Birklbauer gesagt, dass es das Delikt „Verdacht auf fahrlässige Tötung unter Ausnutzung der Beamtenstellung“ so überhaupt nicht im Strafgesetzbuch gibt. Seine Einschätzung zum Fall kannst du in der Mediathek nachhören.


Falls du Recherche-Hinweise hast, kannst du dich immer gern via E-Mail an uns wenden. In meinem Fall ist das [email protected]. Du findest unsere E-Mail-Adressen immer auch in unseren Autorenprofilen in der App beziehungsweise auf der Website.

Einen schönen Nachmittag wünscht dir

Pia Miller-Aichholz

B-Seite-Team