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Für Mitglieder der katholischen, evangelischen oder altkatholischen Kirchen zählt der Kirchenbeitrag neben Miete, Internet, Strom und Gas zu den unvermeidbaren Fixkosten im Monat. Für viele Christinnen und Christen ist das ein Grund neben dem fehlenden persönlichen Glauben und den Missbrauchsfällen, aus der Kirche auszutreten.
Angesichts der Teuerung rufen aktuell im katholischen Kirchenbeitrags-Servicecenter auch mehr Menschen als in früheren Jahren an, die ihren Beitrag senken wollen. Schon deshalb gibt es seit Jahren Diskussionen um die Abschaffung des Pflichtbeitrags. Orthodoxe Christen kämpfen übrigens seit 2017 vergeblich darum, dass auch ihr Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar ist. Denn ihre Beiträge basieren auf Freiwilligkeit und werden vom Finanzamt nur als Spende und nicht als verpflichtender Beitrag angesehen, doch dazu später mehr.
Es ist noch immer ein Thema, das trotz massiver Kirchenaustritte viele Menschen in Österreich betrifft. Jetzt wird es kurz etwas zahlenlastig. Von den 9,2 Millionen Einwohnern bekennen sich 4,42 Millionen oder knapp die Hälfte zur römisch-katholischen Kirche (Stand 1.7.2026). Immerhin 805.000 Menschen bekennen sich zum Islam, 450.000 zu den orthodoxen und 238.000 zur evangelischen Kirche. Tendenz aber fallend. 1950 waren noch 6,2 der 6,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Österreichs Mitglied in der Katholischen Kirche, also rund 90 Prozent. Aber allein von 2007 bis 2018 sind 660.000 Katholiken aus der Kirche ausgetreten.
In Österreich wird die Kirchensteuer anders als etwa in Deutschland direkt von den Religionsgemeinschaften eingezogen. Bei unseren Nachbarn überweisen Arbeitgeber oder Steuerpflichtige selbst die Kirchensteuer ans Finanzamt und von dort geht es an die Kirchen. Bei der katholischen Kirche in Österreich wie auch bei den Altkatholiken beträgt der Beitragssatz 1,1 Prozent und bei der evangelischen Kirche etwa ein Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Die Einnahmen der römisch-katholischen Kirche in Österreich stammen übrigens zu rund drei Vierteln aus dem Kirchenbeitrag, der Rest stammt aus staatlichen Leistungen und Erträgen aus der Vermögensverwaltung. Trotz sinkender Mitgliederzahlen meldete die Katholische Kirche zuletzt aber steigende Beitragseinnahmen.
Große Mehrheit ist für eine Alternative zum Kirchenbeitrag
Warum also wird über den Kirchenbeitrag so leidenschaftlich gestritten? Nur, weil es ein Pflichtbeitrag ist? Immerhin hat der ORF in einer Umfrage von 2009 herausgefunden, dass 85 Prozent der Befragten eine Alternative zum Kirchenbeitrag für überfällig halten. Teile der FPÖ haben erst kürzlich gefordert, das Gesetz abzuschaffen. Tatsächlich haben in Europa nur noch wenige Länder eine Pflichtkirchensteuer, etwa Deutschland und einige skandinavische Länder sowie die Schweiz. In Italien und Spanien können Steuerpflichtige jedes Jahr selbst entscheiden, ob ihr Geld an Kirchengemeinschaften oder für andere mildtätige Zwecke gewidmet wird. Mitglied muss man nicht explizit sein.

Dass das Kirchenbeitragsgesetz so umstritten ist, hat auch mit seiner dunklen Vergangenheit zu tun. Es handelt sich um eine von den Nationalsozialisten eingeführte Zwangssteuer. Das Gesetz wurde am 1. Mai 1939 vom damaligen Reichsstatthalter Arthur Seyß-Inquart unterschrieben, der wegen Kriegsverbrechen in den Nürnberger Prozessen 1946 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Der Entwurf trug zunächst im Titel sogar den Begriff Kirchensteuer, so wie das Gesetz in Deutschland, das 20 Jahre zuvor noch demokratisch in der Weimarer Zeit eingeführt wurde. Doch Adolf Hitler selbst verlangte, den Namen auf „Gesetz zur Erhebung von Kirchenbeiträgen“ abzuändern. Für den Diktator sollten Kirchen schlicht Vereine sein. Für Gauinspektor Hans Berner war das Gesetz „ein vernichtender Schlag gegen die Kirchenorganisation“. Österreichs Bischöfe haben 1939 energisch gegen das Zwangsgesetz protestiert.
Tatsächlich erhielten mehrere Länder durch das NS-Regime Kirchenbeitragsgesetze: Tschechien über das Sudetenland, Polen über Schlesien und das Warthegau, Belgien über Eupen-Malmedy, Frankreich über Elsaß-Lothringen und Slowenien über die Krain. Nach der Befreiung haben alle diese Länder ihre von den Nazi-Besatzern aufgezwungenen Gesetze beseitigt. Nur in Österreich gilt bis heute das von einem Kriegsverbrecher unterzeichnete Gesetz.
Und dann ist da noch die Sache mit der steuerlichen Ungleichheit. Balázs Bárány sitzt vor mehreren Blättern voller Zahlen. Es sind Zahlen, die der Datenwissenschafter vom Finanzministerium bekommen hat. Er hat sie nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Seine Abfrage hat er deshalb gestellt, weil ihn als Konfessionsfreien schon länger interessiert: Was kostet Religion eigentlich in Österreich? „Ich wollte einfach wissen: Wie viel ist die Summe, was wir alle Steuerzahler:innen dafür ausgeben? Welcher Anteil entfällt auf welche Religionsgesellschaft, und wie entwickelt es sich mit den ganzen Kirchenaustritten und so weiter”, sagt Bárány
Und mit den Zahlen vom Finanzministerium stieß er dabei auf etwas Markantes, auf eine gesetzliche Ungleichbehandlung. „Im Gesetz steht, dass nur Pflichtbeiträge oder verpflichtende Beiträge an diese anerkannten Religionsgesellschaften von der Steuer absetzbar sind. Und dann habe ich aber festgestellt, dass praktisch jede anerkannte Religionsgesellschaft beim Finanzamt für diese Meldung registriert ist und dass ungefähr so viele, wie dort registriert sind, auch tatsächlich diese Pflichtbeiträge melden – obwohl es eigentlich bekannt ist und sie auch öffentlich sagen, dass sie von Spenden leben.“
Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Beiträgen an Religionsgemeinschaften in Österreich ist im Einkommensteuergesetz eigentlich klar geregelt: über den Paragraphen 4a Absatz 3 bis 6 für freiwillige Spenden an begünstigte Einrichtungen (dazu gehören auch karitative Werke von Religionsgesellschaften) sowie über Paragraph 18 Absatz 1 Ziffer 5 für verpflichtende Kirchenbeiträge. Kirchenbeiträge können prinzipiell bis zur Höhe von 600 Euro abgesetzt werden, Spenden bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Beides zählt zu den Sonderausgaben.
Der Datenschutz wird zur ersten Hürde
Schon Ende Oktober 2014 hatte Niko Alm, damals noch Abgeordneter der Neos im Nationalrat, eine parlamentarische Anfrage gestellt, die im Kern lautete: Wie hoch ist der Steuerentgang aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen und aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der verpflichtenden Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften?

Bárány verfolgt diese Frage bis heute weiter. Er ist im im Zentralrat der Konfessionsfreien und im Humanistischen Verband Österreich engagiert. Die Bewegung ist säkular orientiert und setzt sich für eine faktenbasierte, naturwissenschaftliche Weltsicht sowie eine Ethik ein, die ohne religiösen Bezug auskommt.
Der Weg bis zur vollständigen Aufschlüsselung der Einnahmen der Religionsgemeinschaften durch Spenden und Pflichtbeiträge begann aber zunächst mit einer Hürde. Denn die Zahlen, die vom Finanzamt kamen, waren Rohdaten ohne Zuordnung. Ein Zufall? Eher nicht. Denn Bárány hatte grundsätzlich den Eindruck, dass das Ministerium schon relativ viel Routine mit diesen Anfragen hat.
So war der Weg zunächst steinig: „Die sind nicht sehr auskunftsfreudig gewesen. Wir haben diskutiert, ob der Datenschutz dieser öffentlich-rechtlichen Organisationen davon berührt ist, ob sie mir überhaupt die Namen sagen dürfen von den einzelnen Meldestellen. Sie haben gemeint, nein, das wäre Datenschutz, und auch Institutionen haben ein Anrecht auf Datenschutz. Das heißt, ich habe nicht die Info bekommen, welche Gruppe was gemeldet hat.“
39
Stellen sind auf der Liste begünstigter Einrichtungen des Finanzamts
Die Zahlen jedenfalls wurden zu einer intensiven Recherchearbeit und einem Puzzlespiel. Denn es gibt 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, dazu gehören unter anderem die Katholische Kirche, die Evangelische Kirche nach dem Augsburger und Helvetischen Bekenntnis sowie die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich. In der Liste begünstigter Einrichtungen des Finanzamts tauchen aber insgesamt 39 Stellen auf, denn allein die Katholische Kirche hat ja neun Diözesen und Erzdiözesen, die Orthodoxen haben acht Kirche.
Bárány sagt: „Ich konnte trotzdem viele von ihnen identifizieren, weil zum Beispiel die römisch-katholische Kirche und die evangelische Kirche ja ihre finanziellen Statistiken auch publizieren.“ Grundsätzlich ergibt sich ein klares Bild über die Freiwilligkeit von Spenden oder Pflichtbeiträge von Mitglieder für ihre jeweilige Religionsgemeinschaft. Denn nahezu alle dieser Gemeinschaften kommunizieren das auf ihren Internetseiten.
Nach aktueller Gesetzeslage sind aber nur verpflichtende Beiträge an anerkannte Religionsgesellschaften steuerlich absetzbar. Dennoch melden fast alle Gemeinschaften freiwillige Spenden als Pflichtbeiträge an das Finanzamt, was vom Ministerium weitgehend ungeprüft akzeptiert wird. Während die katholische und evangelische Kirche tatsächliche Pflichtbeiträge einheben, setzen etwa orthodoxe Kirchen Spenden ab, obwohl sie öffentlich das Fehlen von Pflichtbeiträgen beklagen.
Religionsgemeinschaften werben auf ihren Internetseiten
Die neuapostolische Kirche schreibt zum Beispiel auf ihrer Seite unter dem Punkt Finanzen/Spenden: „In Übereinstimmung mit den Aussagen des Katechismus der Neuapostolischen Kirche sind die Mitglieder angehalten, ihren Kirchen-Beitrag zu leisten, wobei bezüglich der Erbringung vom Prinzip der Selbstverantwortung ausgegangen wird. Demensprechend ist die Neuapostolische Kirche in Österreich durch das BMF auf der Liste begünstigter Einrichtungen angeführt. Der Beitrag an die Kirche kann bis zur Höhe von 600 Euro pro Jahr beim Jahresausgleich berücksichtigt werden.“
Auch die Buddhisten schreiben auf ihrer Homepage: „Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft wird ausschließlich durch die Großzügigkeit von Mitgliedern und am Buddhismus interessierten Menschen finanziert. Vielen Dank“
Und die Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich schreibt, sie „wird ausschließlich durch die Großzügigkeit von Mitgliedern und am Alevitentum interessierten Menschen finanziert.”
So alt wie die Religionen selbst
Dabei ist es weltweit normal, dass Religionsgemeinschaften von Spenden leben. Auch wenn sie es zur moralischen Pflicht für Gläubige erhoben haben, ihren Anteil an der Gemeinschaft auch finanziell zu tragen. Im Islam sind Spenden etwa eine wichtige religiöse und soziale Pflicht, unterteilt in die Pflichtabgabe Zakat, die freiwillige Spende Sadaqa und die Opfergabe Kurban. Zakat ist eine feste Pflichtabgabe für wohlhabende Muslime, die einen bestimmten Vermögenswert erreichen. Sie ist eine der fünf Säulen des Islam.
Pflichtabgaben sind aber so alt wie die Religionen selbst. Die Tora verpflichtet jeden Juden, jährlich den zehnten Teil der Ernte für die Armen sowie für die Priester und Leviten, die den Gottesdienst im Tempel verrichteten, abzugeben. Auch in der Frühzeit des Christentums forderten verschiedene Kirchenoberen von den Gläubigen die Abgabe eines Zehnten. Und bereits im Mittelalter wurde der so genannte Kirchenzehnt eingeführt, mit dem Bauern einen Pflichtanteil ihres Einkommens auch an die Kirchen abführen mussten.

Bárány kritisiert die heutige Praxis in Österreich jedenfalls als unsoziale staatliche Subventionierung der Kirchenmitgliedschaft, die mit rund zwei Dritteln der Bevölkerung vor allem Besserverdienenden zugutekommt. Und er kritisiert auch, dass es ja vor allem die Mitglieder selbst benachteiligt, die nur zum Teil mitbestimmen können, wohin ihr Geld geht. Erst seit einem Jahr ermöglicht es zum Beispiel die Katholische Kirche in Österreich überhaupt, die Hälfte des Beitrags einem bestimmten Zweck zu widmen und so die Wirkungsbereiche zu stärken, die ihnen besonders am Herzen liegen.
Die Kirche hat immer an den Gesetzen mitgeschrieben
„Ich denke, dass der Gesetzgeber zu Recht nicht wollte, dass man in jeder beliebigen Höhe Spenden absetzen kann an Religionsgesellschaften und hat halt diese Pflichtbeiträge so definiert. Für die dominierende Kirche, die römisch-katholische, von der wir ja wissen, dass sie regelmäßig Gesetze mitgeschrieben hat, war das immer eine bequeme Situation; sie hat ja Pflichtbeiträge. Aber zum Beispiel orthodoxe Kirchen haben sich mehrmals auch öffentlich darüber beklagt, dass sie von Spenden leben, keinen Pflichtbeitrag haben und damit auch keine Steuerabsetzung haben.“
Der Zentralrat der Konfessionsfreien, in dem sich Bárány engagiert, setzt sich jedenfalls dafür ein, dass die Privilegien der Kirche und Religionsgemeinschaften generell abgebaut werden. Dafür böten sich gleich mehrere Lösungen an.
Die eine Variante ist, dass man sagt, man ermöglicht es auch, Spenden abzusetzen. Es könnte dann sogar eine Forderung sein, Humanisten und Konfessionsfreien steuerlich anzuerkennen. Der Humanistische Verband ist in Teilen Deutschlands ebenfalls steuerlich anerkannt.
Die andere ist, den Pflichtbeitrag bei den großen Kirchen im Endeffekt dann auch nicht mehr steuerlich günstig bewerten zu lassen. Die zweite Variante scheint mir sehr unwahrscheinlich in dem Land. Das liegt hauptsächlich am Gesetzgeber und dem fehlenden Willen, etwas zu Ungunsten der Kirchen zu ändern beziehungsweise den anderen Religionsgemeinschaften Druck zu machen. „Der Gesetzgeber könnte sagen, dass das Gesetz da ist und dass auch exekutiert wird in Zukunft – bis jetzt ja offensichtlich nicht – und die Religionsgesellschaften sollen Pflichtbeiträge einführen.“
Dann müsste sich gesetzlich nichts ändern. Aber es gäbe auch eine weitere Möglichkeit, dazu müssten aber Gesetz angepasst werden. Dann können Religionsgesellschaften einfach festlegen, wie sie sich finanzieren. Und wenn sie von Spenden leben, können sie halt Spenden bis zu diesem Betrag absetzen. Für Bárány wäre beides aber nur jeweils die zweitbeste Wahl.
„Aus konfessionsfreier Sicht wäre es tatsächlich am besten, wenn diese Absetzung von Religionsbeiträgen generell beendet werden würde. Es ist nämlich so: Mittlerweile zahlen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung einem Drittel diese Absetzung. Und das ist eigentlich nichts anderes als eine staatliche Förderung, eine staatliche Subventionierung der Mitgliedschaft in Religionsgesellschaften. Wer mehr verdient, kann damit überproportional mehr Geld zurückbekommen. Wer wenig verdient, merkt das kaum oder kann eventuell gar nicht absetzen, weil gar nicht so viel Steuer anfällt. Also, das ist eine sehr unsoziale staatliche Förderung einer Minderheit.“
160
bis 175 Millionen Euro im Jahr kostet diese Steuerabsetzung den Staat insgesamt
Aber wie groß ist der Schaden, der dem Staat da möglicherweise entsteht? Bárány sagt: „Aus den Absetzungen, die wir identifiziert haben, als höchstwahrscheinlich nicht berechtigt, weil eben kein Pflichtbeitrag, waren es zwischen zwei Millionen und zweieinhalb Millionen Euro pro Jahr in den Jahren, die wir uns angeschaut haben. Aber insgesamt kostet diese Steuerabsetzung den Staat zwischen 160 und 175 Millionen Euro im Jahr. Also in Zeiten knapper Kassen ist das ein Betrag, über den man durchaus reden könnte. Man könnte das zum Beispiel zweckwidmen für soziale Zwecke, und das wäre dann sozial viel, viel treffsicherer und hilfreicher als jetzt als Subventionierung der Mitgliedschaft.“
Das regelmäßig angeführte Argument, dass der persönliche Glaube und damit das Bekenntnis zur Religion dem höchstprivaten Lebensbereich üblicherweise zugeordnet wird, spricht jedenfalls eher für die Abschaffung von Privilegien. Zumal in Österreich eine kooperative Trennung von Kirche und Staat besteht, die auf den Grundsätzen der religiösen Neutralität, der Säkularität und der Parität beruht. Sollte die Steuerermäßigung für das Religiöse tatsächlich entfallen, wäre mit Widerstand der Kirchen zu rechnen. Eine radikale politische Lösung hält er derzeit aber für unwahrscheinlich.
„Würde die Politik wirklich sagen: Ja, diese Steuerabsetzung stellen wir mit nächstem Jahr ein, gäbe es höchstwahrscheinlich aus erwartbarer Richtung einen großen Aufruhr. Die ÖVP würde sich garantiert querlegen, höchstwahrscheinlich sogar die SPÖ. Also, Michael Ludwig hat sich letztes Jahr dagegen ausgesprochen, über diese Steuerabsetzungen nachzudenken. Das hat leider aktuell in der Politik noch eine sehr große Unterstützung, auch wenn es weder sozial noch demokratisch ist, so wie es jetzt gerade ausgeführt wird.“
Der Weg zur WKStA und zum Rechnungshof
Um gegen die steuerliche Ungleichbehandlung vorzugehen, plant Bárány nun jedenfalls eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Sie soll in diesen Tagen eingehen. Seine Begründung: Hier entsteht dokumentiertermaßen ein Schaden für die Republik, indem im Finanzministerium das geltende Recht und die geltenden Entscheidungen des Finanzgerichts nicht exekutiert werden. „Aus meiner Sicht muss sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigen. Und als Zweites gehen wir auch zum Rechnungshof. Dort interessiert man sich ja auch immer für Schädigungen des Budgets, wo der Staat eigentlich anders handeln könnte, um die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen.“
Bárány hat jedenfalls Hoffnung, dass seine langen Bemühungen und die aufwändige Recherchearbeit auch Früchte trägt: „Ich denke in erster Linie an die Justiz. Die muss ja ermitteln von Amts wegen, wenn sie diese Beschwerde, diese Sachverhaltsdarstellung als gut dokumentiert und begründet ansieht. Falls nicht, ist das auch eine Information. Und ja, solche Ermittlungen könnten zum Beispiel das Finanzministerium dazu bringen, darüber nachzudenken: Wie ist ihre Praxis? Wie ändert sich diese Praxis für die Zukunft? Und aus meiner Sicht sollte sie die Religionsgesellschaften, die ihre Mitglieder falsch informiert haben, auch dazu anhalten, dass sie den Schaden ersetzen, rückgehend für die letzten Jahre.“
Audioproduktion und -mix: Patrik Haas
