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9. Jänner 2026

Streit um ukrainische Kriegsvertriebene: Sind Bund oder Länder für ihre Aufnahme verantwortlich?


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Collage: Hedi Lusser/JETZT

Seit Donnerstag nimmt das letzte große Aufnahmezentrum Österreichs für Vertriebene aus der Ukraine keine Menschen mehr auf. Nur in einem kleinen Aufnahmezentrum in Linz gibt es aktuell noch einzelne Plätze für neu eingereiste Kriegsvertriebene. Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sagt, die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) müsse dafür sorgen, dass Ukraine-Vertriebene aufgenommen werden – und sich um Quartiere kümmern. Die könnten auch in Wien sein, aber die Organisation müsse eben der Bund übernehmen. Der Leiter der Bundesbetreuungsagentur und Flüchtlingskoordinator des Bundes Andreas Achrainer sagt wiederum, dass hier gar kein Konflikt um die Kompetenzen vorliege. Die Bundesländer seien zuständig für die Aufnahme von vertriebenen Menschen aus der Ukraine. Würden alle neun Bundesländer ihre Aufgabe erfüllen, gäbe es gar kein Problem, hat er am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal gesagt.

Ende Februar schließt das Aufnahmezentrum in Wien endgültig. Wenn bis dahin keine Lösung gefunden ist, fehlt den Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach Österreich kommen, eine wichtige Anlaufstelle.

Wer ist zuständig? Und was bedeutet es für die Vertriebenen aus der Ukraine, wenn bis Ende Februar keine Lösung gefunden worden ist?

Das habe ich Lukas Gahleitner-Gertz gefragt. Er ist Sprecher und Jurist beim Verein Asylkoordination Österreich.

JETZT: Herr Gahleitner-Gertz, wer ist denn jetzt zuständig dafür, die Menschen aufzunehmen, die neu aus der Ukraine kommen?

Lukas Gahleitner-Gertz: Darüber gibt es unterschiedliche Debatten. Das eine ist auf der rechtlichen Ebene und das andere ist natürlich – und das ist eigentlich der Kern der Sache –, es ist eine politische Diskussion, wer zuständig ist. Grundsätzlich ist es so, dass Vertriebene aus der Ukraine in Österreich einen Anspruch auf Grundversorgung haben. Grundversorgung ist das unterste soziale Netz, das es gibt. Das ist für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, also Österreicherinnen und Österreicher kommen in dieses Netz nie hinein.

Es ist so, dass es zwischen dem Bund und den Ländern Zuständigkeitsaufteilungen gibt – von der Verfassung her. Und bei manchen Bereichen ist es eben nicht so klar. Um das zu klären, gibt es normalerweise sogenannte 15a-Vereinbarungen, um Klarheit zu schaffen. Und genau das bricht immer wieder vor allem im Asylbereich, im Versorgungsbereich von Menschen mit nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit auf.

JETZT: Sie haben es schon angesprochen, immer wieder kommt es zu Streit. Gerade vergangenes Jahr haben sich Wien und der Bund – beziehungsweise der Österreichische Integrationsfonds – erst über das Deutschkursangebot gestritten, jetzt der nächste Kompetenzstreit. Wieso wird hier so viel gestritten?

Gahleitner-Gertz: Wir sind in Österreich momentan konfrontiert mit einer Situation, wo es sehr knapp ist im Budget. Wir kennen die Diskussionen aus den letzten Monaten: Sowohl der Bund muss sparen, auch die Länder müssen sparen. Und hier schauen die Körperschaften nun, wo kann hier eventuell der Bund etwas zu den Ländern hinüberschieben oder die Länder zum Bund. Und die Diskussion bei den Ukrainerinnen und Ukrainern ist jetzt nicht neu. Ganz am Anfang der russischen Invasion in der Ukraine hat Österreich ein Zeichen gesetzt. Das hat sogar der Innenminister selbst gesagt: Wir wollen rasch und unbürokratisch Hilfe leisten. Das war grundsätzlich ein sehr wichtiges Zeichen, weil es hier vor allem auch die Zivilgesellschaft aktiviert hat.

Gleichzeitig muss man sagen, dass diese rasche und unbürokratische Hilfe tatsächlich nie angekommen ist, weil es eben hier vor allem zwischen Bund und Ländern immer wieder diese Konflikte gibt. Am Anfang hatten wir eine ganz gute Infrastruktur, nämlich dass Menschen, die aus der Ukraine gekommen sind, in jedem Bundesland eine sogenannte Erstaufnahmestelle vorgefunden haben, wo sie sich registrieren konnten. Das Problem ist nur, dass nach und nach die Bundesländer außerhalb von Wien ihre Erstaufnahmestellen geschlossen haben.

Wien hat sehr lange appelliert an die Bundesländer, so ein Zentrum in jedem Bundesland offen zu halten, einfach damit es auch ein gewisses Leitsystem gibt. Damit Menschen, wenn jetzt zum Beispiel die Kapazitäten in einem Bundesland erschöpft sind, weitergeleitet werden können. Wien hat hier sehr viel getragen an Verantwortung im gesamten Bundesgebiet. Aber nun hat hier Wien etwas trotzig gesagt: „Ja, wenn die anderen nicht mitmachen, dann sperren wir auch zu.“ Und man hat quasi die Karte dem Bund zugeschoben, beziehungsweise gesagt, dass hier nun eine neue Lösung gefunden werden muss.

JETZT: Warum muss es zu diesem Punkt kommen, an dem Wien dann sagt: „So, jetzt reicht es uns!“ Und es gibt jetzt aber auch keine Lösung?

Gahleitner-Gertz: Das ist ein klassisches Thema im Bereich des Föderalismus. Wir sehen das im Asylbereich schon seit langer Zeit. Jetzt haben sich in diesem Bereich Bund und Länder geeinigt in einer eben sogenannten Grundversorgungsvereinbarung, dass für Asylwerberinnen und Asylwerber der Bund für die Erstaufnahme zuständig ist. In dieser Grundversorgungsvereinbarung ist auch festgehalten: Ab dem Moment, wo klar ist, dass das Verfahren in Österreich geführt wird, geht die Kompetenz auf die Bundesländer über.

Die Regelung passt. Es gibt auch einen Schlüssel, der richtet sich nach dem Bevölkerungsstand in den Bundesländern. Das Problem ist nur, dass es keine Konsequenz gibt für die Bundesländer, wenn sie die Personen nicht übernehmen.

Bei den Ukrainerinnen ist die Sache aber etwas anders, weil diese Personen können nicht verteilt werden. Die Personen aus der Ukraine warten nicht auf den Ausgang eines Verfahrens, sondern haben einen Schutztitel: den Vertriebenenstatus. Und diese können sich niederlassen, in welchem Bundesland sie wollen.

Aber das bedeutet nicht, dass der Bund und die Länder nicht Möglichkeiten hätten, hier ein Leitsystem einzurichten. Aber hier gibt es momentan eigentlich sehr wenig Kooperation.

Wir sehen auch in diesem Bereich vor allem sehr oft, dass zum Beispiel vor Landtagswahlen die Übernahmebereitschaft von den Bundesländern noch sinkt. Man kann eine harte Politik zeigen und wird dafür natürlich nicht bestraft, weil es Menschen betrifft, die nicht wahlberechtigt sind.

JETZT: Die Stimmung gegenüber Geflüchteten aus bestimmten Staaten hat sich nach der großen Willkommenskultur 2015 ziemlich verändert. Aber gerade bei Ukrainern und Ukrainerinnen, die vertrieben worden sind, war die Stimmung sehr positiv. Wieso hat man in diesem Fall nicht in die Hand genommen, dass man da einfach ein System schafft, das langfristig funktioniert und nicht irgendwann zusammenbricht wie jetzt?

Gahleitner-Gertz: 2022, als die russische Invasion in der Ukraine losgegangen ist, ist eben eine sehr, sehr große Anzahl von Personen nach Österreich gekommen. Man muss hier, wie gesagt, sagen, dass es schon wiederum eine sehr große Bereitschaft der Zivilgesellschaft gegeben hat, hier Überbrückungslösungen zu schaffen. Es wurde mehr privater Wohnraum 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt als zum Beispiel 2015.

Es hat hier, wie gesagt, auch ganz gut funktionierende Strukturen gegeben mit diesen Erstaufnahmestellen in den unterschiedlichen Bundesländern. Das Problem ist nur, dass die rechtlichen Regelungen, wer jetzt für welchen Bereich wie genau zuständig ist, nicht ganz klar festgelegt wurden, weil wir auch zum ersten Mal mit einer derartigen Situation konfrontiert waren. Also es wurde ja ein sogenannter Vertriebenenstatus eingeführt.

Man wollte verhindern, dass man die Systeme überfordert. Hier hat man auf Bürokratie verzichtet. Man hat es aber dann verabsäumt, Langzeitperspektiven zu schaffen – sowohl für die Vertriebenen als auch für die Aufnahmegesellschaft in Österreich. Es kommt so vor, als wünsche man sich sehr, dass der Krieg in der Ukraine endet, und das hindert irgendwie daran, eine Langzeitperspektive aufzubauen und die Strukturen in Österreich entsprechend anzupassen. Es war richtig, dass man die Personen am Anfang in dieses Grundversorgungssystem untergebracht hat. Tatsächlich ist es jetzt aber das falsche System. Denn das Grundversorgungssystem ist für Personen, die auf den Abschluss eines Verfahrens warten. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind aber Personen, die bereits einen Aufenthaltsstatus haben, die einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Und nun ist es eben so, dass in den Ländern nach Einsparungspotenzial gesucht wird. Und das [Grundversorgungssystem] ist natürlich einer der ersten Bereiche, wo der Sparstift angesetzt wurde.

JETZT: Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der jährt sich ja jetzt bald zum vierten Mal. Ihre Analyse ist, dass einfach durch die Hoffnung, dass der Krieg irgendwann bald endet, nichts passiert ist? Oder wo hakt es?

Gahleitner-Gertz: Sehr viele Menschen würden sich wünschen, dass der Krieg möglichst bald endet. Das Problem ist nur, dass wir vor der Realität stehen, dass wir in den vierten Kriegswinter mittlerweile gehen in der Ukraine. Und wir waren noch nie in Österreich so schlecht vorbereitet auf einen Winter, wie dieses Jahr.

Das hängt eben damit zusammen, dass man – denke ich – die Realität etwas verdrängt hat. Wir fokussieren gerade im Asyl- und Migrationsbereich sehr stark auf die Asylzahlen. Dabei fällt aber unter den Tisch, dass nach wie vor im Monat zwischen 1.000 und 2.000 Personen aus der Ukraine nach Österreich kommen. Es kommen mehr Menschen aus der Ukraine nach Österreich als aus allen anderen Ländern der Welt über das Asylsystem. Das ist in der Öffentlichkeit zu wenig präsent. Man fokussiert sehr stark auf das falsche Thema.

Und man folgt hier schon etwas einer gewissen Müdigkeit. Diese Müdigkeit ist auch in den anderen europäischen Ländern zu erkennen. Diese Kriegsmüdigkeit ist durchaus nachvollziehbar. Aber das kann keine Entschuldigung dafür sein, dass man es verabsäumt, dass man hier resiliente Strukturen aufbaut.

JETZT: Der Leiter der Bundesbetreuungsagentur und Flüchtlingskoordinator Andreas Achreiner schlägt vor, dass sich die Länder für die Versorgung von Vertriebenen aus der Ukraine mit Obdachlosen- und anderen Sozialorganisationen vernetzen und zusammenarbeiten sollen. Ist das dann die Lösung für das Problem?

Gahleitner-Gertz: Nach meiner Analyse nicht. Diese Zusammenarbeit gibt es ja ohnehin schon. Die Personen aus der Ukraine kommen jetzt schon oft an, finden keine Unterkunft vor. Österreich fährt hier sehr stark den Kurs, dass man sagt: „Wenn wir keine Erstaufnahmestellen haben, dann kommen die Menschen auch nicht.“ Das heißt, man versucht hier von der offiziellen Seite eigentlich wieder so eine Politik, die wir auch aus dem Jahr 2022 kennen, sehr stark Personen weiterzuwinken.
Ich glaube, das ist eine lebensfremde Betrachtungsweise, denn die Menschen fliehen vor einer realen Gefahr. Das bezweifelt auch in Bezug auf die Ukraine eigentlich niemand. Die Lösung muss natürlich eine stärkere Kooperation sein zwischen den Ländern. Ich muss aber sagen, dass ich aus meiner zivilgesellschaftlichen Perspektive auch nicht die Ansicht teile, dass sich hier der Bund lediglich mit einer Zahlung, einer Pauschale aus der Verantwortung stehlen kann.

Ich glaube, es wäre durchaus eine Chance, hier vom Bund voranzugehen und zu sagen: Wir nehmen unsere Rolle [wahr] im Bund als Institution, dieses Leitsystem, diese Koordinierung zwischen den Bundesländern zu administrieren.

Aber gleichzeitig muss es auch ein Commitment der Länder geben, die dann – wenn der Schlüssel nicht eingehalten wird – auch Sanktionen bekommen. Das heißt, dass es hier wahrscheinlich auch über den Weg des Finanzausgleichs zu einer Kompensation kommen kann für jene Länder, die hier quasi mehr machen.

JETZT: Kommen wir noch mal zurück zur aktuellen Problemlage. Dieses große Aufnahmezentrum in Wien wird im Februar schon geschlossen. Das ist nicht viel Zeit bis dahin. Was bedeutet es, wenn das dann passiert und bis dahin keine Lösungen gefunden sind?

Gahleitner-Gertz: Man muss sich das praktisch einfach so vorstellen, dass Menschen hier nach Österreich kommen, die können regulär einreisen. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, hier sehr unbürokratisch einen Aufenthaltstitel als Vertriebene zu bekommen – einen temporären Schutztitel.

Und für jene Personen, die eben hilfs- und schutzbedürftig sind, gibt es die Möglichkeit, dass sie auch diese Unterstützung über die Grundversorgung bekommen. Das war eben die Funktion dieser Erstaufnahmestellen, dass die Menschen nicht sofort auf der Straße gestanden sind, bis der Antrag auf Grundversorgung [bearbeitet worden ist] – der durchaus auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

Es wird schon auch die Verantwortung wieder von dieser institutionellen Organisierung weggeschoben – wieder eher in Richtung Zivilgesellschaft, kirchliche Organisationen oder eben private Bekanntschaften, die dann diese Personen unterbringen müssen. Die realen Konsequenzen sind, dass es wahrscheinlich in der Zukunft für wohlhabendere Personen leichter sein wird, die es sich leisten können, zum Beispiel vorübergehend in einem Hotel oder in irgendeiner Unterkunft unterzukommen. Aber für armutsbetroffene Menschen ist es tatsächlich so, dass man die Frage stellen muss, ob eigentlich die Flucht für sie leistbar ist.

JETZT: Was bedeuten denn so ein unterschiedlicher Ankunftsprozess und unterschiedliche Möglichkeiten, anzukommen, für den Einstieg in die Gesellschaft und die Integration?

Gahleitner-Gertz: Das ist ein großer Startnachteil. Diese Zentren oder beziehungsweise diese Treffpunkte dienen eben auch dazu, dass sich Personen, die ihr Herkunftsland verlassen mussten, orientieren können. Hier ist vor allem Sozialberatung wichtig, beziehungsweise Kontakte in der Community – dass man sich austauscht. Das heißt, dieser Prozess wird eindeutig massiv erschwert dadurch.

Und es wird natürlich den Personen schon klar signalisiert, dass es eigentlich besser wäre, sie würden woanders hinfahren. Das ist vor allem bei jenen problematisch, wo es eben Vulnerabilitäten gibt – Personen mit kleinen Kindern, Personen mit Krankheiten, ältere Menschen. Das ist ein Spezifikum, das wir aus anderen Fluchtbewegungen in Österreich nicht so gekannt haben – mit Ausnahme eben zum Beispiel während des Bosnienkriegs, da sind auch ältere Menschen gekommen. Aber über das reguläre Asylsystem sind es normalerweise eher jüngere Menschen. Das heißt, genau diesen [vulnerablen] Personen wird es durch diese Vorgangsweise noch mal schwerer gemacht, hier den Schutz zu finden, den sie brauchen würden.

Das Transkript wurde etwas bearbeitet, um besser lesbar zu sein.


Hast du Vertriebene aus der Ukraine aufgenommen oder im Bekanntenkreis mitbekommen, wie es für sie war, hier anzukommen? Oder bist du vielleicht selbst vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und kannst aus eigener Erfahrung erzählen?

Ich freue mich darauf, dieses Jahr weiterhin zusammen hinter die Schlagzeilen zu blicken. Wir freuen uns immer über Feedback oder Hinweise darauf, was dich bewegt und interessiert.

Einen schönen Nachmittag wünscht dir

Pia Miller-Aichholz

B-Seite-Team