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Es ist ein kalter Februartag im Jahr 2012, als der frisch 15-jährige Zarif Hoseini in Rom in einen Zug gesetzt wird. Ein Schlepper, den er bezahlt hat, um ihn von Griechenland in Richtung Norden zu bringen, verteilt Zarif und die anderen Flüchtenden auf mehrere Waggons. Der Schlepper gibt dem Jugendlichen nur eine knappe Anweisung mit auf den Weg: Er solle sich hinsetzen und bei der letzten Station aussteigen. Zarif spürt die Blicke der anderen Leute im Zug, die ihn anstarren. Nach vielen Monaten, in denen er im Iran gearbeitet hat und über die Türkei und Griechenland weitergezogen ist, weiß er nicht genau, wohin dieser Zug ihn bringt. Ihm ist zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass es die letzte Etappe auf seiner langen Flucht von Afghanistan nach Europa sein würde. Auf dem Bahnsteig in Villach endet die Zugfahrt abrupt. Grenzpolizisten betreten das Abteil. Österreich habe er gar nicht gekannt, erinnert sich Zarif heute. Er wollte einfach in die EU. Als die Polizei ihn im Zug erwischt, hat er keine Ahnung wonach sie suchen und was sie von ihm wollen. Die Uniformierten nehmen den Jugendlichen mit auf die Polizeiwache.
Das erzählt mir Zarif, als ich ihn im September in Wien treffe. Zarif ist in Ghazni geboren, einer Stadt mit zirka 200.000 Einwohnern, etwa drei Stunden von Kabul entfernt. Wie es dort genau aussieht, kann er mir allerdings nicht sagen. In Afghanistan war er nicht so oft unterwegs, eine starke Verbindung zu seinem Geburtsland hat er nicht. Wo er sich hingegen bestens auskennt, ist hier, in der Gegend rund um das Burgtheater in Wien. Sechs Jahre lang hat er hier gearbeitet. Zu unserem Treffen ist er mit dem Motorrad aus dem 22. Bezirk hergefahren, so wie sonst auch. Wir spazieren zum nahen Volksgarten, Zarif mit seinem Helm in der einen und der Motorradjacke in der anderen Hand, und finden eine freie Parkbank.
Zarifs Flucht ist mittlerweile fast sein halbes Leben her, über 14 Jahre. Damals, als ihn die Villacher Polizisten aufgabelten, war er alleine unterwegs, ohne Eltern, ohne Verwandte, ohne andere vertraute Erwachsene. Er hatte auch keinen Reisepass. Und er verstand kein Wort. Nach wenigen Stunden, die er in einer Zelle verbrachte, holte man einen Dolmetscher ans Telefon, der für die Polizei übersetzte.

Im Jahr 2012 war Zarif eines von 1.781 Kindern, die ohne erwachsene Begleitperson nach Österreich kamen und Asyl beantragten. 2022 erreichte diese Zahl einen historischen Höhepunkt mit 13.276 unbegleiteten Minderjährigen. Die mit Abstand größte Gruppe stammt in den vergangenen 20 Jahren meistens aus Afghanistan. Weitere Herkunftsländer unter den Top-Plätzen sind häufig Syrien und Somalia, aber auch Pakistan. Zuletzt sanken die Zahlen jedoch stark. Das ist in ganz Europa so, aber in Österreich ist dieser Rückgang besonders hoch, sowohl bei Kindern als auch Erwachsenen. Im Vorjahr kamen noch 701 Fluchtwaisen. Ein Bericht der asylkoordination österreich nennt Gründe: Fluchtrouten verschieben sich und Österreich gelte ohnehin nur selten als Zielland für junge Schutzsuchende. Verstärkt werde der Trend durch zögerliche Asylentscheidungen, zahlreiche Aberkennungsverfahren und Stopps bei Familienzusammenführungen.
Diese Kinder kommen ganz allein. Und die meisten von ihnen bleiben nicht.
17.273
Kinder spurlos verschwunden
Seit dem Jahr 2022 sind in Österreich mindestens 17.273 Kinder, die allein geflüchtet sind, verschwunden. Das sind nur ein paar hundert Menschen weniger, als in Traiskirchen leben, der Stadt, die das größte Erstaufnahmezentrum des Landes beherbergt. Man muss sich das einmal vorstellen: Die beinahe gesamte Bevölkerung von Traiskirchen verschwindet innerhalb von vier Jahren.
Im Jahr 2025 wurden bei 701 eingelangten Asylanträgen 468 Verfahren wieder eingestellt. 77 Prozent aller Kinder sind also verschwunden, in den Jahren zuvor war diese Quote sogar noch höher. Lisa Wolfsegger von asylkoordination österreich bestätigt dieses Bild: Teilweise verschwinden über 90 Prozent der Kinder. Wobei die hohen Quoten der Verfahrenseinstellungen auch Asylanträge umfassen, die bereits in den Vorjahren gestellt wurden. „Wir wissen nur, dass sie verschwunden sind, weil die Asylverfahren wieder eingestellt worden sind“, sagt die Expertin. Ein Asylverfahren werde in der Regel nur eingestellt, wenn die Person nicht mehr da ist. Sonst gibt es einen positiven oder negativen Bescheid. „Es werden keine Vermisstenanzeigen gemacht, es wird nie nach den Kindern gesucht“, so Wolfsegger. Man wisse schlichtweg nicht, was mit ihnen passiert sei.
Die Gründe für das massenhafte Verschwinden sind vielschichtig. Viele Kinder betrachten Österreich nur als Durchzugsland auf dem Weg zu Verwandten in anderen EU-Ländern, wie Schweden, Deutschland oder Frankreich. Anstatt sie juristisch bei legalen Familienzusammenführungen zu unterstützen, ließ man sie bislang oft monatelang in überfüllten Lagern wie Traiskirchen sitzen – ohne einen Vormund, der sich verantwortlich fühlte. Aus Verzweiflung und angetrieben von Lager-Gerüchten, dass Österreich keine Afghanen aufnehme oder man woanders schneller Geld verdiene, flüchten viele auf eigene Faust weiter. Zwar gehen Expertinnen und Experten davon aus, dass der Großteil tatsächlich in andere EU-Länder weiterreist, doch Sicherheit gibt es keine. Ob Kinder dabei sind, die Opfer von Menschen-, Kinder- oder Drogenhandel werden, weiß niemand – denn niemand sucht nach ihnen.
Dabei wären die dafür notwendigen Daten längst vorhanden. Jedes geflüchtete Kind ab sechs Jahren muss bei der Ankunft in einem EU-Land Fingerabdrücke abgeben. Reist das Kind von Österreich weiter und stellt etwa in Schweden erneut einen Asylantrag, registriert das europäische System das sofort. Doch diese Daten werden politisch primär genutzt, um Abschiebungen zu organisieren, nicht aber, um das Kindeswohl zu überwachen.
Aufschrei über die vermissten Kinder bleibt meist aus. Es gibt keine Eltern, keine Schulkolleginnen oder Lehrer, denen ihr Fehlen auffällt. Laut Wolfsegger leben diese Kinder so abgekapselt, dass sie im gesamten österreichischen System nicht auffallen würden. Außerdem sagt sie: „Wenn es ein Kind ist, das verschwindet, hat man mehr Vorstellung als bei 17.000 Kindern, die einfach verschwinden.”
Als im Juli 2026 ein neunjähriges Mädchen in Wien verschwand, berichteten viele Medien darüber, bis es gefunden wurde. 17.273 verschwundene Flüchtlingskinder sind hingegen eine Zahl, die für uns scheinbar nicht greifbar ist.

Während der Großteil aller unbegleiteten geflüchteten Minderjährigen verschwindet, ist Zarif geblieben. Er hatte nicht vor weiterzugehen. „Sobald ich mitbekommen habe, dass ich in Österreich bin, dachte ich mir: Wo soll ich hingehen? Und jetzt allein mit dem Wetter denke ich mir, Österreich ist besser“, lacht er an diesem heißen Tag im Spätsommer. Damals sei ihm alles egal gewesen. Entweder man schiebe ihn ab oder behalte ihn. Die Polizei brachte ihn im Auto nach Niederösterreich. „Dort hat dann der Spaß angefangen“, erinnert sich Zarif.
Der Spaß, wie Zarif ihn nennt, war das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen im Speckgürtel von Wien. Eine ehemalige Kadettenschule und später Sowjet-Kaserne, die seit 1995 als Flüchtlingslager dient. Heute heißt das Lager offiziell Bundesbetreuungsstelle und Erstaufnahmestelle Ost. Als Zarif dort im Februar 2012 ankam, war es bitterkalt. Schnee lag auf dem 19 Hektar großen Gelände, der sich bald in Matsch verwandelte. Das Lager war völlig überbelegt. Zeitweise lebten 2012 bis zu 1.500 Menschen dort, obwohl es nur für ein Drittel ausgelegt war. Zarif erinnert sich an seine Ankunft: „Da waren 600 bis 700 Leute, die verschiedenste Sprachen aus verschiedensten Ländern gesprochen haben.“ Er war überfordert: „Der erste Tag war mühsam, ich habe mich so einsam gefühlt.“ Aber Zarif war froh über ein Bett und vor allem über die zwei Semmeln und die Marmelade, die es zum Frühstück gab. Das war für ihn Luxus nach der langen Flucht, bei der er sich auch am Fuß verletzt hatte. Er konnte kaum gehen. Niemand kümmerte sich um die Verletzung. Erst drei Monate später, als er einen Platz in einer sozialpädagogischen Wohngruppe für jugendliche Geflüchtete bekam, brachte man ihn zu einem Arzt.
Die gefährliche Obsorgelücke
Dass verletzte Kinder keine medizinische Hilfe bekamen, war in Österreich kein tragischer Einzelfall, sondern ein Resultat der sogenannten „Obsorgelücke“. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete durften zwar ab 14 Jahren eigenständig Asyl beantragen, hatten aber oft monatelang keinen gesetzlichen Vormund. Während der Bund für das Asylverfahren und die reine Notunterbringung zuständig war, lag die Obsorge – und entsprechend die Verantwortung für Pflege und Erziehung – bei den Bundesländern. Diese weigerten sich oft, trotz Quotenregelung, die Kinder zu übernehmen. Und zwar auch deshalb, weil sie keine Konsequenzen zu fürchten hatten.
Solange die Bundesländer die Kinder aber nicht übernommen hatten, blieben diese ohne rechtliche Vertretung. In der Praxis führte das zu absurden, teilweise gefährlichen Situationen. Lisa Wolfsegger erinnert sich, dass etwa das Spital Mödling immer wieder bei ihr anrief, weil bei notwendigen Operationen niemand da war, der die Einverständniserklärung für die Kinder unterschreiben durfte. Auch bei negativen Asylbescheiden waren den Kindern die Hände gebunden. Wenn ein Asylverfahren in erster und zweiter Instanz negativ entschieden wurde, konnte sich das Kind theoretisch an die Höchstgerichte wenden. Dieser rechtliche Schritt war aber nicht mehr Teil des Asylverfahrens. Und da die Kinder ausschließlich eine Rechtsvertretung im Asylverfahren hatten, und nicht darüber hinaus, konnte niemand die Beschwerde unterschreiben. Das Kind war noch nicht volljährig und keine Rechtsvertretung dafür verantwortlich oder dazu befugt.
Häufig dauerte es Monate oder sogar über ein Jahr bis Fluchtwaisen aus der Bundesbetreuung in ein Quartier der Länder übersiedelten, wo ihnen dann ein Vormund zugewiesen wurde. In kaum einem anderen europäischen Land hatten geflüchtete Kinder so wenig Schutz wie in Österreich. Das geht aus einem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hervor. Nur in Frankreich und Luxemburg war die Lage für die Kinder ähnlich schlecht.
Bis Brüssel Druck machte
Erst im Juni 2026 änderte sich die Rechtslage auf dem Papier. Das neue Gesetz zur Obsorge für unbegleitete Minderjährige (ObuM-G) legt fest, dass ab dem ersten Tag des behördlichen Kontakts die Kinder- und Jugendhilfe des jeweiligen Bundeslandes die Obsorge übernimmt. Ex lege, also automatisch kraft Gesetz, ohne dass ein Gericht entscheiden muss, an wen die Obsorge geht.
Für Zarif hätte das bedeutet: Mit dem Moment, als ihn die Polizei in Villach aufgriff, wäre ein Vormund der Kinder- und Jugendhilfe Kärnten für ihn zuständig gewesen. Diese Person hätte Zarif dann ab Tag eins in allen rechtlichen Belangen vertreten können. Wenn von Anfang an eine Vertrauensperson da ist, die mit dem Kind über seine echten Perspektiven und auch seine Unsicherheiten spricht, besteht aber vor allem auch die Hoffnung, dass das Kind nicht mehr aus Verzweiflung illegal weiterflüchtet. Das Gesetz kann also auch ein Hebel gegen das spurlose Verschwinden von Kindern sein.
Das ObuM-G entsprang jedoch keiner humanitären Einsicht der österreichischen Politik, sondern dem Druck der neuen europäischen Asylreform (GEAS). Vorherige nationale Vorstöße waren stets am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Das Land Niederösterreich klagte noch im Vorfeld über eine Übererfüllung der EU-Vorgaben („gold-plating“) und die niederösterreichische Personalvertretung über den Mehraufwand, weil für geflüchtete Kinder nun etwa verpflichtend Akten angelegt werden müssten. Die FPÖ-dominierte steirische Landesregierung bezeichnete die Maßnahmen als „überschießend“. Lisa Wolfsegger nennt es „absurd“, dass ausgerechnet die Kinder- und Jugendhilfen, deren Kernaufgabe das Kindeswohl ist, sich derart gegen den Schutz von geflüchteten Kindern gesträubt haben. Wenngleich sie versteht, dass zusätzliche Kosten und Personalaufwand im Sozialbereich angesichts der budgetären Situation Sorgen bereiten.

Frage an die Bundesländer: Wie schauts mit der Umsetzung aus?
Das Bundesgesetz ist seit 12. Juni in Kraft. Die Obsorgelücke ist formal also geschlossen. In der Theorie müssten die Bundesländer alle notwendigen Schritte bereits umgesetzt haben. Und wie schauts in der Praxis aus?
Tirol hat schon vor der anstehenden GEAS-Reform ein spezialisiertes „Fachteam für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ aufgebaut. Die Strukturen waren also schon gegeben und die Obsorge ab Tag 1 somit bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt. Die steirische Kinder- und Jugendhilfe hat trotz Widerstand der Landesregierung schnell reagiert. Eine vorläufige Handlungsanleitung, die die neuen Vorgaben erfüllt, wurde an alle Bezirksverwaltungsbehörden verschickt. Diese sei einzuhalten, bis es einen entsprechenden Erlass gibt, heißt es in einer schriftlichen Beantwortung unserer Anfragen. Auch Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg melden, alle Vorgaben in der Praxis einhalten zu können.
Anders schaut das in Kärnten aus. Auf die Frage, ob das Gesetz bereits vollständig umgesetzt ist, kommt ein ehrliches „Nein“ zurück. Die zentrale Herausforderung sei die Personalknappheit in den Bezirksverwaltungsbehörden und die angespannte budgetäre Situation. Außerdem bestehe noch kaum Praxiserfahrung zur neuen Gesetzeslage. Die Umsetzungsschwierigkeiten zeigen sich etwa beim Betreuungsschlüssel, also der Frage, wie viele Kinder eine einzige Person vertreten darf. Die EU schreibt vor, dass ein Vormund maximal 30 Kinder (in Ausnahmefällen 50) gleichzeitig betreuen soll. In Kärnten kommt eine Person aktuell auf 35 Kinder.
Noch angespannter dürfte die Situation in Wien sein. Lisa Wolfsegger berichtet, dass sich in der Bundeshauptstadt vor der Reform zeitweise zwei Sozialarbeiterinnen und -arbeiter die Obsorge für rund 500 Kinder teilten – eine Person kam also auf 250 Jugendliche. Ob dieser Engpass heute noch immer besteht, wissen wir nicht. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hat unsere Anfragen bis Redaktionsschluss unbeantwortet gelassen, ebenso wie die Behörden im Burgenland und in Vorarlberg.
Generell schlagen Fachleute beim Betreuungsschlüssel Alarm, denn vielen geht selbst das EU-Ziel von 30 Kindern pro Vormund nicht weit genug. Auch Wolfsegger warnt, dass diese Zahl nicht kindgerecht sei: „Das ist viel zu viel. Wie kann man sich um 30 Kinder kümmern? Es sollte so sein, dass die Obsorgeberechtigen in die Einrichtungen fahren, mit den Kindern reden, schauen, was die Kinder brauchen, ihnen das Asylverfahren erklären und Perspektivenabklärung machen.“
Hier gilt zu beachten, dass der gesetzliche Vormund im Amt nicht die Betreuerin oder der Sozialarbeiter in der Wohngruppe ist, die oder der täglich mit den Kindern beisammen ist. Diese Bezugspersonen sind im Alltag für die Jugendlichen oft noch viel wichtiger als der Name auf der Obsorgeurkunde.
Jedes Kind braucht eine Hilde
Für Zarif war diese wichtige Bezugsperson sein Betreuer in der Mödlinger Wohngruppe. Ein über zwei Meter großer Mann, den Zarif als Jugendlicher gerne liebevoll provozierte. Obwohl der Mann inzwischen verstorben ist, fehlt er Zarif bis heute. Eine mindestens genauso wichtige Bezugsperson war eine ehrenamtliche Helferin, erzählt er: „Die allerbeste war die Hilde. Sie hat mir sehr viel geholfen. Das werde ich nie im Leben vergessen. Sie hat viel zu viel für mich getan. Ich hatte das Glück, dass ich sie getroffen habe.“
Hilde ist keine Unbekannte. Zarif spricht von der Schauspielerin Hilde Dalik, bekannt unter anderem aus der ORF-Serie „Die Vorstadtweiber“. Dalik engagiert sich seit 2012 für junge Flüchtende und besuchte damals die Jugendlichen in der Wohngruppe der Diakonie in Mödling, in der auch Zarif wohnte. Zusammen erarbeiteten sie das Stück „Romeo und Julia freestyle“. „Und wie ich dann auf der Bühne gestanden bin, habe ich mir gedacht, verdammt Alter, es hat einfach funktioniert. Wie geht das? Wo war ich? Wo bin ich jetzt?“, erinnert sich Zarif an die Premiere im September 2014 im Wiener Dschungel-Theater.

Zarifs schauspielerisches Talent blieb nicht unentdeckt. Der Regisseur Thomas Roth saß im Publikum und lud ihn zum Casting für seine neue Tatort-Folge „Die Kunst des Krieges“ ein. Später spielte er im Kinofilm „Die Migrantigen“ mit. Doch der junge Afghane entschied sich gegen die unsichere Filmbranche. Er wollte einen „richtigen Beruf“. Zuerst versuchte er es als Koch und Kellner, dann als Maschinenbautechniker bei der ÖBB. Ersteres war nichts für ihn, die Lehrstelle bei der ÖBB verbockte er selbst. Er rauchte eine Woche vor Lehrbeginn bei einer Geburtstagsfeier Gras. An seinem ersten Tag musste er einen Drogentest machen. Der war positiv. Zarif war sauer auf sich selbst, doch irgendwie war es Glück im Unglück, denn es kam etwas Besseres. Er begann eine Lehre als Bühnenbautechniker und arbeitete anschließend sechs Jahre lang im Wiener Burgtheater, der wichtigsten Schauspielbühne Österreichs. Im Mai dieses Jahres machte er sich schließlich mit einer eigenen Transportfirma selbstständig, beschäftigt heute zwei Mitarbeiter und fährt Aufträge für große Unternehmen, unter anderem IKEA.
Wer Zarif auf seinem ganzen Weg begleitet hat, das ist Hilde Dalik. „Sie hat für mich jedes Mal die Wohnung gefunden, sich um die Lehrstelle gekümmert und ist mit mir zu Terminen gegangen, weil ich nicht so gut Deutsch sprechen konnte“, erzählt Zarif voller Dankbarkeit. „Sie war einfach wie eine Mama – nur halt da.“ Zu seiner eigenen Mutter in Afghanistan hatte er anfangs keinen Kontakt. Erst Monate später konnte er ihr mitteilen, dass er nun in Österreich sei und zur Schule gehe. Spätere Versuche, sie nach Österreich zu bringen, scheiterten. „Jetzt ist es egal. Jetzt ist es wurscht“, sagt er. Mehr möchte er nicht darüber sprechen. Sein Vater starb, als Zarif noch in Afghanistan lebte, Geschwister hat er keine.
Dass Zarif heute eine Genossenschaftswohnung, eine Firma und ein Motorrad besitzt, verdankt er seinem eigenen Fleiß – aber eben auch dem puren Glück, eine „Hilde“ getroffen zu haben. Und das kritisiert er. Denn jedes Kind, egal ob mit oder ohne prominenter Patin an der Seite, verdiene dieselben Chancen.
„Sie war einfach wie eine Mama – nur halt da“, sagt Zarif heute über die Schauspielerin Hilde Dalik. Sie hat ihn jahrelang unterstützt, vor allem, als er mit 18 aus der Wohngruppe ausziehen musste und wieder auf sich allein gestellt war. (Foto: privat)
„Sie war einfach wie eine Mama – nur halt da“, sagt Zarif heute über die Schauspielerin Hilde Dalik. Sie hat ihn jahrelang unterstützt, vor allem, als er mit 18 aus der Wohngruppe ausziehen musste und wieder auf sich allein gestellt war. (Foto: privat)
„Sie war einfach wie eine Mama – nur halt da“, sagt Zarif heute über die Schauspielerin Hilde Dalik. Sie hat ihn jahrelang unterstützt, vor allem, als er mit 18 aus der Wohngruppe ausziehen musste und wieder auf sich allein gestellt war. (Foto: privat)
Kind ist Kind, aber für geflüchtete Kinder gibts nur das halbe Geld
Ein Anfang für diese Chancengleichheit wäre eine gerechte Finanzierung. Hier geborene Kinder, die aus ihren Familien genommen werden, fallen in die reguläre Kinder- und Jugendhilfe. Die Finanzierung für betreute WGs basiert auf Tagessätzen. Pro Kind bekommt die Einrichtung pro Tag eine gewisse Summe, die sich am tatsächlichen Bedarf des Kindes orientiert. Meist beginnen die Tagessätze bei 250 bis 280 Euro. Hat ein Kind schwere körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, kann dieser Betrag auch durchaus einmal auf 900 Euro am Tag steigen, um die notwendigen Therapeutinnen, Pädagogen und Pflegerinnen zu finanzieren.
Geflüchtete Kinder hingegen landen in der Grundversorgung des Innenministeriums. Ein System, das, so Wolfsegger, auf die bloße Deckung von Grundbedürfnissen wie Essen und Schlafen ausgelegt ist und mit Kindeswohl wenig zu tun hat. Für geflüchtete Kinder gibt es einen bundesweiten Deckel von maximal 130 Euro am Tag. Manche Länder schöpfen selbst das nicht aus, das Burgenland zahlte bis zuletzt nur 95 Euro. Nur Kärnten und Niederösterreich zahlen die vollen 130 Euro aus. Die chronische Unterfinanzierung wirkt sich auf den Alltag der jungen Menschen aus. Während in regulären Kinder- und Jugendhilfe-WGs meist nur sechs bis acht Jugendliche leben, teilen sich im Flüchtlingsbereich oft 15 bis 40 Jugendliche eine einzige Einrichtung. Professionelle Hilfsorganisationen können die Betreuung der Jugendlichen mit diesen Sätzen kaum noch kostendeckend bewältigen, ohne ständig Defizite einzufahren oder auf Spenden angewiesen zu sein.
Warum sich echter bundesweiter Kinderschutz für den Staat rechnet
Das neue Gesetz hätte die Chance geboten, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für alle Kinder einzuführen. Damit jedes Kind, egal in welchem Bundesland, dieselbe Sicherheit erfährt. Ein von 20 NGOs gemeinsam erarbeitetes, kindgerechtes Modell zu Obsorge und Unterbringung von Fluchtwaisen wurde ignoriert. Die konkrete Umsetzung des ObuM-G und die prekäre Finanzierung bleiben weiterhin dem föderalen Fleckerlteppich überlassen.
Dabei wäre echter Kinderschutz nicht nur menschlich, sondern auch ökonomisch eine kluge Investition. Ein Gutachten der Wirtschaftsuniversität Wien zeigt, wie teuer es ist, junge Asylsuchende in Untätigkeit verharren zu lassen und ihnen den Zugang zu Ausbildungswegen abzuschneiden. Ein einziger früher Schulabgang kostet den Staat jährlich über 20.000 Euro. Würde man geflüchtete Jugendliche durchgehend betreuen und schulisch fördern, könnte die Republik jährlich rund 53 Millionen Euro sparen.

Zurück auf die Parkbank im Volksgarten. Zarifs Handy vibriert. Es ist eine Nachricht von seinem alten Chef aus dem Burgtheater. Er hat sein Motorrad neben dem Theater gesehen – dort, wo er früher auch immer parkte – und fragt, ob er in der Nähe ist und Zeit für ein Getränk hat.
Zarif ist einer dieser jungen Menschen, die ihren Bildungs- und Ausbildungsweg geschafft haben. Heute ist er Unternehmer. Zarifs Erfolg ist sein eigener Verdienst und doch brauchte es dafür auch das Glück, Menschen wie Hilde Dalik an seiner Seite zu haben. Ein Glück, das Tausende andere Kinder, die ohne Eltern flüchten müssen, nicht haben.
Audioproduktion und -mix: Yannik Milz
Weiterer Sprecher: Simon Altorff
