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10. März 2026

Causa Weißmann: Welche Hürden im Kampf gegen Machtmissbrauch in Unternehmen auftauchen


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Foto: IMAGO / imagebroker

Am Sonntag – am Weltfrauentag – ist überraschend ORF-Generaldirektor Roland Weißmann zurückgetreten. Eine Mitarbeiterin wirft ihm vor, sie im Jahr 2022 sexuell belästigt zu haben. Weißmann ist zwar zurückgetreten, bestreitet aber alle Vorwürfe. Sein Anwalt sagt, um Schaden vom ORF abzuwenden. Das Investigativ-Medium Dossier hat schon 2023 darüber berichtet, dass im ORF Gleichstellung und ein sicherer Arbeitsplatz propagiert werden, die Praxis aber anders aussieht. In einem Bericht der Arbeiterkammer – ebenfalls von 2023 – steht, dass ein Drittel der Frauen am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung erfahren – eine Form von Machtmissbrauch in Unternehmen.

Wieso besteht immer noch eine Diskrepanz zwischen geltenden Gesetzen – sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten – beziehungsweise Verhaltensregeln und Absichtserklärungen im Unternehmen und der gelebten Praxis? Was bedeutet das für Betroffene und was können sie tun, wenn sie Verhalten wahrnehmen, das problematisch ist?

Melanie Kocsan-Göschl ist Juristin in der Arbeiterkammer, in der Abteilung Frauen und Gleichstellungspolitik, wo sie sich mit Diskriminierung am Arbeitsplatz auseinandersetzt, unter anderem mit sexueller Belästigung. Sie gibt Einblicke in die Praxis.

Arbeitgeber und -geberinnen sind verpflichtet, ihre Arbeitskräfte zu schützen. In der Praxis fehlen aber oft Schutzkonzepte, sagt Juristin Melanie Kocsan-Göschl. (Foto: Erwin Schuh)

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Gespräch:

  • Mitunter kommen Vorwürfe erst deshalb nach Jahren an die Oberfläche, weil Betroffene Zeit brauchen, um das Erlebte einzuordnen und sich Hilfe zu suchen.
  • Häufig beginnen Fälle von Machtmissbrauch oder speziell auch sexueller Belästigung mit anzüglichen Bemerkungen oder Witzen, die Betroffene selbst schwer einordnen können. Um sich vor Augen zu führen, dass das, was passiert, Machtmissbrauch ist, und auch, um Fehlverhalten verfolgen zu können, ist es wichtig, alle Vorfälle von Anfang zu dokumentieren.
  • Wenn Betroffene sexuelle Belästigung melden, reagieren Unternehmen häufig falsch. Der Person wird oft erst einmal nicht geglaubt, ihr selbst die Schuld zugewiesen oder sie als Spaßbremse hingestellt. Das ist eine der Hürden, auf die Betroffene stoßen. Vor Gericht steht ihnen ein Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro zu. Häufig geht die Entschädigung nicht darüber hinaus. Dafür müssen betroffene Personen wieder und wieder erklären, was vorgefallen ist, und müssen damit rechnen, dass ihnen nicht geglaubt wird. Deshalb stellt sich vielen die Frage: Wozu soll ich das tun? Den meisten geht es ohnehin nicht ums Geld, sondern darum, dass das Verhalten aufhört und auch andere nicht mehr betroffen sind.
  • Die verstärkte gesellschaftliche Debatte seit #MeToo hat dazu geführt, dass sich Unternehmen zwangsläufig mehr mit Machtdynamiken und -missbrauch auseinandersetzen müssen. Auch, weil sich mehr Betroffene trauen, etwas zu sagen.
  • Arbeitgeber und -geberinnen sind verpflichtet, ihre Arbeitskräfte zu schützen. In der Praxis fehlen aber oft Schutzkonzepte. Noch sind auch nicht alle Unternehmen verpflichtet, Schutzkonzepte oder Leitlinien zu haben. Die Arbeiterkammer fordert, dass es für alle verpflichtend wird. Aber selbst, wenn es Leitlinien gibt: Die besten Regeln bringen nichts, wenn sie nicht auch gelebt werden.
  • Wenn man von Machtmissbrauch betroffen ist, wendet man sich am besten an Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeiterkammer oder Gleichbehandlungsanwaltschaft. Ist intern keine Aufklärung zu erwarten, gibt es aber auch externe Stellen, wie beispielsweise die Initiative Act for Respect](https://sprungbrett.or.at/about/anlaufstellen/act4respect} von der Arbeiterkammer und dem Verein Sprungbrett, die Beratung zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bietet – für betroffene Frauen, Mädchen und nicht-binäre und Transpersonen, aber auch Angehörige, Zeuginnen, Arbeitgeber und Unternehmen.
  • In männerdominierte und sehr hierarchisch organisierten Betrieben kommt es häufig zu sexueller Belästigung.
  • Die jüngste Prävalenzstudie (2022) der Statistik Austria hat gezeigt, dass knapp jede vierte Frau in ihrem Erwerbsleben schon von sexueller Belästigung betroffen war.
  • Betroffene sind niemals selbst schuld an dem, was ihnen passiert. Gerade bei sexueller Belästigung herrscht die Vorstellung vor, dass Betroffene klar „Nein!“ sagen müssen, um sich nicht selbst Vorwürfe gefallen lassen zu müssen. Aber der Oberste Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass es keine Verpflichtung dazu gibt, klar „Nein!“ zu sagen. Gerade in einem ökonomischen Abhängigkeitsverhältnis ist das von Betroffenen nicht zu erwarten.

Ich bin gespannt darauf, von deinen Erfahrungen zu hören.

Einen schönen Nachmittag wünscht dir

Pia Miller-Aichholz

B-Seite-Team