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Es ist eine beispiellose Meldung, die uns am 15.April erreicht. Der ORF-Redaktionsausschuss spricht vier Stiftungsräten sein Misstrauen aus. Der Vorwurf: Die Stiftungsräte würden politische und wirtschaftliche Interessen verfolgen, die mit ihren Aufgaben im Stiftungsrat unvereinbar seien. So ein einstimmiges Misstrauensvotum seitens der ORF-Redaktion gegen das eigene Aufsichtsgremium hat es noch nie gegeben. In der Aussendung fordern die Redakteurinnen und Redakteure auch eine Neuaufstellung des Stiftungsrates.
Der Stiftungsrat ist nämlich größtenteils direkt oder indirekt politisch besetzt. Statt unabhängiger Fachleute sitzen dort teilweise PR-Berater und Parteigänger, die sich in sogenannten „Freundeskreisen” organisieren und abstimmen. Diese politische Unterwanderung macht den Rundfunk verwundbar. Das hat auch mein Kollege Wolfgang in seinem Beitrag aufgezeigt. Wäre eine illiberale Regierung an der Macht, gäbe es einige Hebel, mit denen sie den ORF ganz nach ungarischem Vorbild rasch auf Linie bringen könnte.
Doch die Regierung hat für Herbst eine umfassende ORF-Reform angekündigt, die das Potenzial hat, so einem Szenario vorzubeugen. Josef Trappel, Professor für Kommunikationspolitik und Medienökonomie an der Universität Salzburg, sieht darin eine historische Chance, den ORF in seiner Unabhängigkeit grundlegend zu stärken. Wegen der breiten Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos könnten – sofern auch die Grünen mitziehen – sogar Zweidrittelmehrheiten für Verfassungsänderungen erreicht werden. Trappel erwartet sich mutiges politisches Handeln von SPÖ-Medienminister Andreas Babler, anders als bei der letzten ORF-Reform vor gut einem Jahr. Nachdem der Verfassungsgerichtshof 2023 festgestellt hatte, dass einige Bestimmungen zur Zusammensetzung der ORF-Gremien verfassungswidrig waren, da sie der Regierung zu viel Macht einräumten, ist das ORF-Gesetz im April 2025 angepasst worden. Expertinnen und Experten wie der Medienjurist Hans Peter Lehofer sehen darin jedoch nur eine absolute Minimalanpassung, die in der Praxis kaum etwas verändert hat.
Ob sich die österreichische Politik dieses Mal wirklich dazu durchringen kann, die Kontrolle über den ORF in die Hände von Fachleuten zu legen? Für eine echte Entpolitisierung müssten die Parteien jedenfalls Macht abgeben, die sie in der Vergangenheit selbst gerne genutzt haben.
Diese ORF-Reform ist also keine Jetzt-oder-nie-Sache, aber durchaus eine Lange-wieder-nicht-Chance.
Doch was könnte der ORF besser machen? Dafür blicken wir heute über die Landesgrenzen hinaus und gehen den Fragen nach: Was könnte sich der ORF für eine kommende Reform von seinen europäischen Kollegen abschauen – und was besser nicht?
Ich habe Expertinnen und Experten gefragt, welches Land in Bezug auf die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Nummer eins ist. Das eine Land, in dem alles perfekt läuft – eine Art Blaupause für den perfekten öffentlich-rechtlichen Rundfunk – gibt es jedoch nicht. Lange galt die britische BBC weltweit als Vorbild. Doch wie viele andere Sender steht auch sie unter Druck. Fast keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Europa ist in den vergangenen Jahren von Sparmaßnahmen, Druck durch Regierungen oder direkten Angriffen durch rechte Parteien verschont geblieben.
Trotzdem gibt es Länder, in denen vieles ziemlich gut läuft. Die Expertinnen und Experten, die ich gefragt habe, waren sich einig: Mein Blick sollte in Richtung Norden gehen. Besonders oft genannt wurden Dänemark und Finnland.

In Dänemark gibt es zwei große Player. DR, Danmarks Radio, ist der älteste und größte Sender mit Fernseh-, Radio- und Online-Kanälen. Er ist komplett steuerfinanziert. Auch der Sender TV 2 gehört dem Staat, doch nicht alle seiner Kanäle haben einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Deshalb ist er nur teilweise steuerfinanziert. Der Großteil der Einnahmen wird durch Werbung und Abos generiert. In Finnland gibt es mit Yle nur eine Rundfunkanstalt. Sie gehört dem finnischen Staat, betreibt mehrere Fernseh- und Radiokanäle und wird ebenfalls über eine eigene Steuer finanziert.
Bei meiner Recherche stoße ich auf Mark Blach-Ørsten, Professor für Journalismus an der Universität Roskilde in Dänemark, und auf Marko Ala-Fossi, der an der Universität Tampere forscht und Experte in Sachen finnischem öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist. Meine erste Frage an die beiden: „Wie unabhängig von parteipolitischen Einflüssen bewerten Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Ihrem Land?“
Mark Blach-Ørsten aus Dänemark lässt sich dazu keine genaue Zahl entlocken. Er stuft die Unabhängigkeit grundsätzlich sehr hoch ein. Es hänge aber davon ab, was man genau bewerte. Für den Prozess der Ernennung des Generaldirektors, könne er etwa nicht die volle Punktzahl vergeben.
Und in Finnland? Marko Ala-Fossi gibt Yle historisch gesehen eine Neun. Doch insbesondere der Ton der jüngsten Diskussionen sei alarmierend. Die rechte Finnen-Partei, die derzeit auch in der Regierung sitzt, stehe Yle sehr kritisch gegenüber. Einige ihrer Vertreterinnen und Vertreter würden sogar die Schließung des gesamten Unternehmens fordern. Ala-Fossi muss seine Antwort dann also doch noch einmal korrigieren: „Vielleicht sollte ich 8,5 sagen. Wir waren schon einmal in einer besseren Lage.“
Gehen wir das also Stück für Stück durch, anhand jener Aspekte, die auch bei uns in Österreich besonders intensiv diskutiert werden: Finanzierung, Gremien, Leitung.
1. Die Finanzierung
In Europa gibt es drei grundsätzlich verschiedene Modelle. Die Rundfunkgebühr, wie sie etwa in Österreich in Form der Haushaltsabgabe existiert. Die Steuerfinanzierung. Und das schwedische Modell. Dort zahlt jede Person eine individuelle Steuer für den Rundfunk, die einkommensabhängig und damit progressiv ist. Wer wenig verdient, zahlt entsprechend weniger.
Finnland hat sich 2013 von der klassischen Gebühr verabschiedet und die Yle-Steuer eingeführt. Die Zahlungsbereitschaft für die Rundfunkgebühr habe damals begonnen, abzunehmen. Das habe einerseits mit den neuen Möglichkeiten digitalen Fernsehens zusammengehangen sowie mit der Tatsache, dass immer mehr Menschen in Einpersonenhaushalten in Städten lebten und nicht mehr bereit gewesen seien, die Höhe des Betrags zu zahlen. Für Marko Ala-Fossi war das damals der richtige Schritt. Er bezeichnet die klassische Gebühr als ein Auslaufmodell.
Wichtig beim Modell, das in Finnland entwickelt worden ist: Die Steuereinnahmen fließen in einen eigenen Fonds, der vom restlichen Staatshaushalt getrennt ist. Wäre das nicht so, „dann gäbe es einen ständigen Streit um die Finanzierung, und man müsste entscheiden, ob neue Schulen, neue Straßen oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk und Medien wichtiger sind“, sagt Ala-Fossi.
Die finnische Idee war es, den Rundfunk durch die neue Steuer auch stabiler gegenüber politischem Einfluss zu machen. Dafür ist eine Indexanpassung eingebaut worden. Die Finanzierung sollte automatisch mit steigenden Kosten mitwachsen. Doch die Praxis zeigt, dass auch das finnische System nicht perfekt ist. Die aktuelle Mitte-Rechts-Regierung unter Ministerpräsident Petteri Orpo hat 2025 die Indexanpassung dieser Steuer eingefroren und zusätzlich die Mehrwertsteuer auf die Einnahmen des Senders erhöht. Das Resultat: Yle musste vergangenes Jahr 10 Prozent seiner Belegschaft abbauen und muss bis Ende 2027 66 Millionen Euro einsparen.
Und wie schaut es in Dänemark aus? Auch dort hat man sich 2018 dazu entschieden, die Rundfunkgebühr schrittweise abzuschaffen. Nach einer vierjährigen Übergangsphase werden die Sender mit öffentlich-rechtlichem Auftrag nun aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Ziel war ein sozial gerechteres Finanzierungssystem. Anders als in Finnland fließt die Steuer nicht in einen eigenen Fonds. Das dänische Parlament hat sich dazu entschieden, die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien in das Finanzgesetz aufzunehmen. Kritikerinnen und Kritiker befürchten, dass die Öffentlich-Rechtlichen dadurch stärker unter politischen Druck geraten könnten.
Mark Blach-Ørsten hat mir erzählt, dass das Budget 2018 im Zuge der Abschaffung der Rundfunkgebühr von der damaligen rechtskonservativen Regierung um 20 Prozent gekürzt worden ist. Unter der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen ist es zwar wieder aufgestockt worden, doch ob das so bleibt, ist aktuell unklar. In Dänemark ist Ende März gewählt worden. Frederiksens Partei ist zwar erneut stärkste Kraft, hat aber mit ihrer bisherigen Koalition die Mehrheit verfehlt. Mark Blach-Ørsten steht dem Ausgang der Regierungsverhandlungen – zumindest was die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen angeht – dennoch eher entspannt gegenüber. Hoffnung macht ihm der European Media Freedom Act der EU (EMFA). Darin ist festgeschrieben, dass die EU-Staaten für „sufficient funding“, also ausreichende Finanzierung, sorgen müssen. Genauer ist diese „ausreichende Finanzierung“ allerdings nicht definiert.
2025 ist der EMFA in dänisches Recht umgesetzt worden. Mark Blach-Ørsten sagt: „Ich bin mir zwar nicht sicher, ob irgendein rechter Politiker das gelesen hat oder überhaupt dessen Existenz anerkennt, aber er ist nun Teil des dänischen Rechts.“ Man könne das Budget zwar immer noch kürzen, aber nicht mehr in dem Ausmaß wie 2018 oder zuvor.

In Österreich gibt es seit 2024 die Haushaltsabgabe. Jeder Haushalt zahlt 15,30 Euro im Monat. Der Kommunikationswissenschafter Josef Trappel findet dieses Modell gut – auch, weil der Finanzminister keinen direkten Einfluss auf die Finanzierung hat. Und er sieht einen weiteren entscheidenden Vorteil: Die Einnahmen bleiben über mehrere Jahre hinweg relativ stabil, weil sich die Zahl der Haushalte nur langsam verändert. Das sorgt für bessere Planbarkeit.
Verbesserungspotenzial gibt es aber dennoch, sagt Trappel. Man könnte etwa die Haushaltsgröße berücksichtigen. Denn ein Einpersonen-Haushalt zahlt aktuell genauso viel wie eine zehnköpfige WG. Oder man könnte die Höhe der Abgabe einkommensabhängig gestalten. Das wäre jedoch mit großem bürokratischem Aufwand verbunden.
Die drei Experten sind sich hinsichtlich des Finanzierungsmodells also uneinig. In Bezug auf die politische Unabhängigkeit ist das österreichische Modell aber wohl nicht weniger robust als eine direkte Steuer, an der die Politik jederzeit herumschrauben kann.
2. Die Gremien
Aufsichtsgremien, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren sollen, gibt es in allen EU-Ländern. Ihre Bezeichnung, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.
Bei Yle in Finnland ist das höchste Entscheidungsgremium der sogenannte Verwaltungsrat mit 21 Mitgliedern. Dieser Rat überwacht etwa, ob der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt wird, und beschließt strategische Entscheidungen von Yle. Die Mitglieder sind Abgeordnete des Parlaments und werden von ihren Fraktionen nominiert. Auch das Personal von Yle ist im Verwaltungsrat mit zwei Personen vertreten. Sie haben aber kein Stimmrecht. Neben diesem Rat gibt es einen fünf- bis achtköpfigen Vorstand aus Fachleuten, der vom Verwaltungsrat gewählt wird. Für die Auswahl dieser Vorstandsmitglieder gelten festgelegte Kriterien: Sie dürfen weder dem Verwaltungsrat noch der Geschäftsleitung angehören und auch nichtTeil der Regierung oder Abgeordnete sein. Außerdem müssen sie fließend Finnisch und Schwedisch sprechen und vielfältige Fachkenntnisse und Erfahrung mitbringen.
Zwischen dem politischen Verwaltungsrat und dem unabhängigen Vorstand herrscht in der Praxis ein striktes Distanzprinzip, sagt Ala-Fossi. Der Verwaltungsrat darf etwa nicht über das Programm oder die Einstellung von Journalistinnen und Journalisten entscheiden. Das fällt in die Zuständigkeit des Vorstandes. Der Vorstand wählt und entlässt außerdem auch die Geschäftsführung und die Mitglieder der Geschäftsleitung, beschließt den Budgetplan und legt der finnischen Kommunikations-Regulierungsbehörde einen Jahresbericht über die Geschäftstätigkeiten vor. Diese Organisationsstruktur erfährt relativ breite Zustimmung, sowohl in der Politik als auch unter Journalistinnen und Journalisten, wie finnische Forschende in einem Bericht feststellen.
In Dänemark nähert man sich derzeit dem finnischen Beispiel an. Der älteste und größte Sender DR wird von einem elfköpfigen Vorstand kontrolliert. Sechs Mitglieder werden von den sechs größten Parteien im Parlament bestimmt, drei vom Kulturministerium – inklusive des Vorsitzes – und zwei weitere von der Belegschaft des Senders. Aber 2027 soll sich das zumindest teilweise ändern. Im künftigen Modell werden die Parteien statt direkt Vorstandsmitglieder zu bestimmen ein sechsköpfiges Gremium wählen, das wiederum die Vorstandsmitglieder nominiert. Der dänische Kommunikationswissenschafter Mark Blach-Ørsten findet die Änderung gut, doch es ginge noch besser. Er hält das Modell des zweiten großen dänischen Senders TV 2 für weitaus klüger. Dessen neunköpfiger Vorstand wird zwar auch teilweise vom Kulturminister ernannt, setzt sich jedoch zwingend aus echten Profis zusammen, die gemeinsam über konkrete Fachkenntnisse in den Bereichen Medien, Wirtschaft, Recht und Management verfügen müssen.

So ein Aufsichtsgremium mit echten Fachleuten wünscht sich der Kommunikationswissenschafter Josef Trappel auch für Österreich. Wie bereits zu Beginn des Beitrags erwähnt, wird der Großteil der Mitglieder des 35-köpfigen ORF-Stiftungsrats derzeit direkt oder indirekt von der Politik bestellt: sechs von der Regierung, sechs von den Parlamentsparteien, neun von den Bundesländern, neun vom Publikumsrat und fünf vom ORF-Betriebsrat.
Trappel schlägt einen radikalen Schnitt vor, der dem finnischen Modell ähnelt. Er würde den aus seiner Sicht zu großen Stiftungsrat durch einen kleineren Verwaltungsrat aus sieben bis acht Fachleuten ersetzen. Ein Parlamentsausschuss soll diese Fachleute nach öffentlichen Hearings bestellen. Die Mitglieder dürften nicht aus der Politik kommen, sondern müssten Expertinnen und Experten sein, die weisungsfrei den ORF führen und strengen Compliance-Regeln unterliegen. Dieses Gremium würde dann – wie bisher – die Generaldirektion bestellen. Aus Trappels Sicht wären mit so einem Rat aus Fachleuten auch aktuelle Forderungen nach geheimen Abstimmungen oder Zweidrittelmehrheiten im Aufsichtsgremium hinfällig.
Auch der Medienjurist Hans Peter Lehofer fordert im JETZT-Interview mit meiner Kollegin Pia mehr Kontrolle bei der Besetzung solcher Gremien. Die Bestellung müsse rechtlich anfechtbar sein, um Freunderlwirtschaft zu verhindern. „Personen, die nicht zum Zug kommen, sollen eine Überprüfung anstoßen können, ob eine Entscheidung tatsächlich von validen Überlegungen begleitet war“, sagt Lehofer. Ein solcher Kontrollmechanismus wäre auch im Modell eines neuen Verwaltungsrats relevant.
Wäre so ein Verwaltungsrat also das Nonplusultra in Sachen Aufsichtsgremium? Oder geht es noch besser? Ein Blick in die Schweiz zeigt, wie direkte Demokratie im Rundfunk aussehen kann. Dort können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Mitglied regional organisierter Genossenschaften werden. Diese bestimmen Delegiertenversammlungen, die wiederum den Verwaltungsrat wählen. Es ist ein Bottom-Up-Ansatz aus der Zivilgesellschaft, der allerdings ziemlich aufwendig ist. Trappel meint, ein solches Modell sei hierzulande schwer vorstellbar. Österreich habe deutlich weniger Erfahrung mit direkter Demokratie als die Schweiz. Zunächst müssten überhaupt erst entsprechende zivilgesellschaftliche Strukturen wie Genossenschaften aufgebaut werden. Trappels Modell eines Verwaltungsrats nähert sich dem schweizerischen Modell aber an.
Wir sollten aber auch noch kurz über das zweite wichtige ORF-Gremium sprechen: den Publikumsrat. Auch seine Bestellung wird immer wieder intensiv diskutiert. Die 28 Mitglieder sollen die Interessen des Publikums gegenüber dem ORF vertreten und repräsentativ für die Gesellschaft sein. 14 davon werden von der Regierung bestimmt, aus Vorschlägen von gesellschaftlichen Gruppen – von Jugend über Kunst und Kultur bis hin zu Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern. Die andere Hälfte wird direkt von ebenfalls nicht ganz politikfernen Organisationen besetzt, etwa Kammern, Kirchen, dem Gewerkschaftsbund, Sozialversicherungsträgern, Parteiakademien und der Akademie der Wissenschaften. Um den Einfluss der Regierung auf diesen Rat zu reduzieren, wird immer wieder die Idee eines Losverfahrens diskutiert. Medienjurist Lehofer hält diese Idee für sinnvoll. „Wenn man einen breiteren Publikumsrat will, warum soll man nicht dann auch tatsächlich einen Teil davon repräsentativ aus der Gesellschaft auslosen?“, sagt er.
3. Die Leitung
Wie sieht es an der absoluten Spitze aus? Wer leitet die Rundfunkanstalten?
Dänemark liefert aktuell kein Musterbeispiel, an dem wir uns orientieren sollten. Der aktuelle Generaldirektor ist der ehemalige Finanzminister der Sozialdemokraten. Blach-Ørsten sagt: „Soweit ich das als Wissenschafter beobachten konnte, gab es kein offenes Verfahren, das Aufschluss darüber gegeben hätte, wie er zu dieser Stelle gekommen ist. Das erinnert an Parteipolitik.“
Dieser parteipolitische Einfluss soll sich aber bald ändern. Mit dem European Media Freedom Act wird es künftig auch einen unabhängigen, transparenten Ausschuss geben, der die Generaldirektion bestellt. Aktuell wird an der Führungsstruktur des dänischen Senders DR generell herumgeschraubt. Drei wichtige Führungspositionen sind gestrichen und in einer neuen, gestärkten Position als Programmdirektion zusammengefasst worden. Diese Person wird in Zukunft für alle Inhalte verantwortlich sein. Dadurch ist wiederum Entscheidungsmacht von der Generaldirektion genommen worden, was Mark Blach-Ørsten gut findet.
In Finnland leitet eine CEO die Geschäfte von Yle. Unterstützt wird sie von einer Managementgruppe, die aus verschiedenen Direktorinnen und Direktoren für unterschiedliche Bereiche besteht. Durch die Organisationsstruktur mit dem politischen Verwaltungsrat und dem unabhängigen Vorstand, der die oder den CEO wählt und auch abwählen kann, werde die konzentrierte Entscheidungsbefugnis nicht missbraucht, sagt Ala-Fossi.

Auch im ORF gibt es mit dem vom Stiftungsrat bestellten Generaldirektor oder der Generaldirektorin eine einzelne Person an der Spitze. Nachdem Ex-Generaldirektor Roland Weißmann nach Belästigungsvorwürfen Anfang März zurückgetreten ist, hat Ingrid Thurnher interimistische die Leitung übernommen. Doch im August wird regulär neu gewählt. Kritikerinnen und Kritiker, darunter auch der Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer, halten diese Machtkonzentration auf eine einzige vertretungsbefugte Person des ORF für nicht mehr zeitgemäß. Dadurch werde eine kollegiale Kontrolle, wie sie etwa in Mehrpersonen-Vorständen von Aktiengesellschaften üblich ist, erschwert. Sobald mehrere Personen in einem solchen Vorstand tätig seien, könne es zwar zu Reibereien kommen, gleichzeitig sei es aber auch nicht mehr möglich, dass eine einzelne Person zentrale Entscheidungen trifft, die andere für falsch halten. Als einfaches Beispiel nennt Lehofer Pensionszusagen.
Josef Trappel sieht das anders. Er argumentiert, dass eine Einzelspitze für ein Unternehmen in der Größe des ORF durchaus passend sei und es dabei nicht zu einer Überforderung kommen müsse. Sie mache Entscheidungswege effizienter. Allerdings nur dann, wenn das Aufsichtsgremium aus unabhängigen Profis besteht, die der Generaldirektion professionell auf die Finger schauen. So wie in Finnland, oder wie er es mit seinem Modell eines Verwaltungsrats vorschlägt.
Ich habe am Anfang des Beitrags die Wissenschafter gefragt, wie unabhängig der öffentlich-rechtliche Rundfunk in ihrem Land ist. Ihre Antworten haben sich auf die Organisationsstruktur, Führung und Kontrolle bezogen. Für die unabhängige Berichterstattung vergeben sie absolute Top-Noten.
Mark Blach-Ørsten aus Dänemark sagt: „Wenn man den Inhalt bewertet, würde ich sagen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu 100 Prozent politisch unabhängig ist.“
Marko Ala-Fossi sieht das für Finnland ähnlich: „Was die journalistische Unabhängigkeit angeht, würde ich sagen, dass es äußerst selten ist, bei Yle Anzeichen für parteipolitische Einflussnahme zu finden. Der Wert liegt eher bei 10 als bei irgendeiner anderen Zahl auf dieser Skala.“
Und Österreich? Josef Trappel würde dem ORF-Journalismus ebenfalls eine solide Neun geben. Ein Grund dafür ist ein sehr starkes Redaktionsstatut sowie der Redaktionsrat, der zuletzt auch sein Misstrauen gegenüber den Stiftungsräten ausgesprochen hat. Mein Kollege Henric nennt diese Gruppe an Redakteurinnen und Redakteuren in seinem Beitrag die „Ninjas der Unabhängigkeit“.
Für eine Reform, die die Unabhängigkeit des ORF weiter stärkt, gibt es also ausreichend Ideen aus dem In- und Ausland. Doch mit einem neuen Gesetz allein ist es nicht getan, sagt der Medienjurist Lehofer. Ein solches Gesetz entfalte nur dann Wirkung, wenn es neben der rechtlichen Grundlage auch die entsprechende Kultur gebe. Er sagt: „Ich glaube wirklich, man darf sich vom Gesetz nicht zu viel erwarten.“ Die Vorstellung, dass sich hundertprozentige Unabhängigkeit erreichen lasse, indem man vorschreibt, dass alle unabhängig handeln und bestellt werden müssen, ist für Lehofer eine Illusion.
Deshalb finden wir auch kein absolut perfektes Beispiel eines öffentlich-rechtlichen Senders. Selbst über den so gut funktionierenden finnischen Rundfunk sagt der Experte Marko Ala-Fossi: „Ich würde es so formulieren, wie es Winston Churchill über die Demokratie gesagt hat: Es ist das schlechteste System – abgesehen von allen anderen. Wir kennen die Schwachstellen, aber alle anderen Systeme haben noch mehr Schwächen.“
Am Ende zählt vor allem das Vertrauen der Bevölkerung in die Öffentlich-Rechtlichen. Die EU-Kommission erhebt in Eurobarometer-Umfragen regelmäßig, ob die Menschen glauben, dass ihre öffentlich-rechtlichen Medien frei von politischem Druck sind. Im EU-Schnitt haben dem zuletzt nur 43 Prozent zugestimmt. In Österreich sind es 50 Prozent gewesen. Am größten ist das Vertrauen in die politische Unabhängigkeit – wenig überraschend – in Finnland mit 71 Prozent. Dänemark und Schweden folgen mit 65 Prozent.
Das ist es, was diese Länder auszeichnet. Auch wenn ihre Systeme nicht perfekt sind, ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen groß. Österreich hat mit einer echten ORF-Unabhängigkeitsreform im Herbst die Chance, sich den nordischen Werten anzunähern.
Audioproduktion und Sounddesign: Katharina Darya Ressl
Mixing und Mastering: Wolfram Leitner
Korrektur: Im Audiobeitrag sagt die Redakteurin, das Yle-Gesetz schreibe ein Distanzprinzip zwischen Verwaltungsrat und Vorstand vor. Das ist nicht korrekt. Dieses Prinzip ist gesetzlich nicht festgelegt, in der Praxis werde es laut dem Experten Marko Ala-Fossi aber so gelebt.
