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29. Juli 2026

OGH schützt Wissenschaft vor politischer Diffamierung


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Justizpalast mit Sitz des Obersten Gerichtshof (OGH) auf dem Schmerlingplatz in Wien. (Foto: IMAGO / Panthermedia)

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) von der FPÖ nicht länger als „pseudowissenschaftliche Institution" bezeichnen darf.

Das Urteil wurde letzte Woche veröffentlicht. Der Rechtsstreit reicht zurück bis in den Sommer 2023.

Das DÖW hat damals den Zuschlag für die Erstellung eines jährlichen Rechtsextremismusbericht erhalten. Die FPÖ hat das DÖW daraufhin öffentlich angegriffen und diffamiert. Das DÖW hat geklagt.

In erster und zweiter Instanz hat das DÖW nicht recht bekommen. Der OGH sieht den ganzen Fall aber jetzt anders: Er hat den Vorwurf der „Pseudowissenschaftlichkeit" als unwahre Tatsachenbehauptung statt als Meinungsäußerung eingestuft. Die FPÖ muss die Behauptung unterlassen und einen Widerruf veröffentlichen.

Wie es zu diesem jahrelangen Rechtsstreit kam, was das Urteil für die Wissenschaft in Österreich bedeutet und wie es jetzt weitergeht, darüber spreche ich mit Andreas Kranebitter. Er ist wissenschaftlichem Leiter und Geschäftsführer des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW).

Andreas Kranebitter ist Wissenschaftlicher Leiter und Geschäftsführer des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW). (Foto: DÖW, Daniel Shaked)

Die wichtigsten Erkenntisse aus dem Interview:

  • Im Juli 2023 erhielt das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) vom Justiz- und Innenministerium den Auftrag, jährlich einen Rechtsextremismusbericht zu erstellen. Die FPÖ diffamierte das DÖW umgehend öffentlich als „pseudowissenschaftliche Institution". Das DÖW hat die FPÖ daraufhin wegen Kreditschädigung geklagt.

  • In letzter Instanz hat das DÖW vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) nun Recht bekommen. Das OGH hat entschieden, dass der Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit bzw. Pseudowissenschaftlichkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung ist und keine bloße Meinungsäußerung. Damit bekam das DÖW nach Niederlagen in den ersten zwei Instanzen über fast eineinhalb Jahre hinweg Recht.

  • Die Vorinstanz (OLG Wien) hatte das DÖW als politische „public figure" eingestuft, die sich schärfere Werturteile gefallen lassen müsse. Wäre das Urteil bestehen geblieben, hätte das laut Kranebitter auch für andere politiknahe Forschungsbereiche – etwa NS-, Antisemitismus- oder Klimaforschung – zum Problem werden können, da diese dann als „public figures" mehr hätten aushalten müssen. Der OGH stellte klar, dass auch bei Institutionen mit hoher öffentlicher Sichtbarkeit unbegründete, kreditschädigende Falschbehauptungen unzulässig bleiben.

  • Die FPÖ muss jetzt die bisherigen Verfahrenskosten tragen, künftig solche Aussagen unterlassen und an gleicher Stelle einen offiziellen Widerruf veröffentlichen.

  • Das DÖW versteht unter Rechtsextremismus vor allem eine bestimmte Haltung. Drei Merkmale sind dabei besonders wichtig: Nicht alle Menschen sind gleich viel wert, es wird in starren „Wir-gegen-die-Anderen“-Kategorien gedacht, und es besteht der Wunsch nach einem starken Staat ohne demokratische Kontrolle.

Ob und wann die FPÖ diesen Widerruf tatsächlich veröffentlicht, bleibt vorerst offen. Das DÖW kündigt an, das genau zu beobachten. Auch weitere Klagen gegen ähnliche FPÖ-Aussagen schließt Kranebitter nicht aus.

Auffällig verhält sich die FPÖ aber nicht nur gegenüber dem DÖW. Auch den aktuellen Rechtsextremismusbericht selbst hat die Partei in der Vergangenheit scharf kritisiert. Veröffentlicht wurde der Bericht im Jänner.

Die neueste Ausgabe zeigt einen deutlichen Anstieg rechtsextremer Straftaten in Wien: Ein Plus von 46 Prozent. Die Autorinnen und Autoren sehen dahinter ein allgemeines Erstarken rechtsextremer Gruppen. Dazu kommt eine steigende Gewaltbereitschaft, etwa durch eine neue Generation von Neonazis.

Außerdem beobachten die Expertinnen und Experten eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb der rechtsextremen Szene. Das Ziel ist laut Bericht eine ethnische Homogenisierung Österreichs. Als parteipolitischen Arm dieser Ideologie beschreibt der Bericht die FPÖ.

Die FPÖ weist das scharf zurück. Sinngemäß bezeichnet sie den Bericht als politisch motivierte Verschwendung von Steuergeld.


Einen schönen Nachmittag wünscht dir

Simon Altorff

B-Seite-Team