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Hinweis
In dieser Geschichte geht es um psychische und körperliche Gewalt. Bitte lest oder hört diese Geschichte nur, wenn ihr damit zurechtkommt oder wenn ihr mit jemandem darüber sprechen könnt.
„Die Polizisten haben mir über ein Jahr nicht geglaubt“, sagt Julia.
Sie sei regelmäßig auf der Polizeistation erschienen, passiert sei jedoch nicht viel. Die Beamten hätten ihre Aussagen aufgenommen, jedes Mal habe das zwei bis drei Stunden gedauert. „Und dann wirst du sowieso nicht ernst genommen“, sagt Julia. Sie ist Anfang 40 und lebt in Oberösterreich.
Jedes Mal schildere sie, was passiert sei: dass er ihr auflauere, sie mit anonymisierten Handy-Nachrichten bedrohe und sie beobachte. „Ich habe immer alles beweisen müssen. Aber wie sollst du denn solche Sachen beweisen?“, sagt Julia. Zuerst sei sie einvernommen worden, ein paar Wochen später dann er. „In diesem Zeitraum von drei oder vier Wochen hätte so viel passieren können. Und das ist es auch. Er ist regelmäßig aufgetaucht, obwohl er ein Annäherungs- und Betretungsverbot hatte.“
Die von Julia geschilderten Erfahrungen mit der Polizei im Jahr 2021 können wir nicht verifizieren. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich bestätigt, dass sie dort Hilfe gesucht hat, erklärt aber: „Der Vorwurf, den Fall nicht ernst genommen zu haben, ist neu. Aus den Aufzeichnungen ergeben sich diesbezüglich keine Hinweise. Auch liegt bei der Landespolizeidirektion keine Beschwerde über ein etwaiges Fehlverhalten eines Beamten auf.“ Was sich festhalten lässt: Julias Besuche bei der Polizeistation hatten keine Konsequenzen. Und das, obwohl ihr ehemaliger Partner für die Behörden kein Unbekannter war.
Schon im Juli 2020 verhängt die Polizei ein Annäherungs- und Betretungsverbot gegen Julias Ex-Mann. Damals ist die Lage eindeutig: Julia trennt sich von ihrem Ex-Partner. Er schlägt ihr mit der Faust auf den Hinterkopf. Sie verliert das Bewusstsein. Die beiden Kinder sehen alles mit an. Gegenüber der Polizei gesteht er sofort die Tat. Im Dezember 2020 wird er zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. So ist es in einer Sachverhaltsdarstellung aus dem Jahr 2025 festgehalten, die JETZT vorliegt. Auf dreizehn Seiten haben Julia und ihre Anwältin zusammengefasst, was sie und ihre Kinder zwischen 2018 und 2025 erfahren haben.
„Wenn du andauernd solche Nachrichten kriegst, fängst du an, dich ständig umzudrehen“, sagt Julia.

Jede sechste Frau in Österreich zwischen 18 und 74 Jahren hat bereits körperliche oder sexuelle Gewalt in einer intimen Beziehung erlebt. Mehr als jede dritte Frau war psychischer Gewalt in einer intimen Beziehung ausgesetzt. Jede fünfte Frau wurde im Laufe ihres Lebens Opfer von Stalking – etwa durch unerwünschte Nachrichten, Drohungen oder obszöne Kontaktversuche. Auf Julia trifft all das zu. Sie lebe in ständiger Angst.
„Diese Erpressungs-E-Mails kamen in einem extremen Ausmaß, dass ich mindestens zehn am Tag gekriegt habe“, sagt Julia. Darin seien Sätze gestanden wie: „Du wirst mit fünf Litern Benzin in der Tiefgarage abgefackelt“ oder genaue Schilderungen darüber, welche Kleidung sie heute getragen hätte.
Das geschehe automatisch, wenn jemand solche Psychospielchen mit einem spiele. „Und die Polizisten haben das am Anfang nicht so wahrgenommen.“
Hätte es wirklich noch einmal so weit kommen müssen wie damals, als ihr Ex-Mann sie geschlagen hat, damit die Polizei einschreitet und ihr hilft?
Fest steht: Julias Angst ist real. Die Folgen der psychischen Gewalt prägen ihr Leben bis heute. Sind Julias Erfahrungen mit der Polizei ein Einzelfall oder liegt dahinter ein grundlegender Systemfehler im österreichischen Gewaltschutz?
Der Psychoterror, den Julia beschreibt, sei mit der Zeit immer intensiver geworden. Ihr Ex-Partner verfolge sie, drohe ihr mit finanziellem Ruin, mit körperlicher Gewalt und mit dem Tod. Er lauere ihr im Eingangsbereich ihres Wohnhauses auf und stehe plötzlich in ihrer Tiefgarage. Dazu kämen unzählige Nachrichten mit konkreten Drohungen. Eine Nachricht schreibe er ihr besonders oft:
„We are watching you.“
Der Mann arbeitet in der IT-Branche und anonymisiert seine Nachrichten, sagt Julia. Genau das sei zum Problem geworden. Die Beweise hätten nicht ausgereicht. Über ein Jahr lang habe sie der Polizei Nachrichten vorgelegt. Doch man habe ihr erklärt, diese könnten auch von jemand anderem stammen.
Julia sieht sich gezwungen, selbst Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Sie installiert vier Kameras im Eingangsbereich ihrer Wohnung und in der Garage – obwohl ihr bewusst ist, dass das eigentlich nicht legal ist. Doch ihre Angst vor ihm ist größer als vor rechtlichen Konsequenzen.
„Nach sieben Stunden war er schon drauf zu sehen. Mittags schon. Und das mehrfach“, sagt sie.
Auf den Aufnahmen trage er schwarze Handschuhe und sei vermummt. Julia bringt das Material zur Polizei. Rückblickend sagt sie, dass es die heimlich aufgenommenen Videos und ihr Durchhaltevermögen wert gewesen sind: „Sie haben sich über Monate sehr viel rausgeredet.“ Als sie nicht mehr locker gelassen habe, habe man ihr einen Beamten bei der Kriminalpolizei empfohlen. Julia geht einen Stock rauf, wo der Kriminalpolizist sitzt. Er habe sich ihre Schilderungen angehört, den Kopf geschüttelt und zu ihr gesagt: „Okay, ich unterstütze Sie.“ Zum ersten Mal habe sich Julia ernst genommen gefühlt. Der Kriminalpolizist habe sich nicht nur die Videos angeschaut, sondern auch die früheren anonymisierten Nachrichten. Er habe die IP-Adressen zurückverfolgen lassen, von denen sie verschickt wurden. Diese Beweise sind ausschlaggebend dafür, dass ihr Ex-Partner im Dezember 2021 zu sieben Monaten unbedingter Haft verurteilt wird.
Im späteren Strafprozess wird der Richter zu Julia sagen:
„Sie haben Polizeiarbeit geleistet.“
Was muss und was kann die Polizei tun, wenn sich Frauen melden, die von häuslicher Gewalt betroffen sind?
Sonja Aziz ist Juristin in Wien und hat sich auf die Vertretung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in Strafverfahren spezialisiert. Sie stellt klar: „Die Polizei darf nicht nur tätig werden, sondern ist dazu verpflichtet.“ Was die Polizei zumindest tun muss, sagt Aziz:
„Einen Einsatzwagen zum Einsatzort schicken, sich ein Bild über die Situation verschaffen und dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen.”
Dass das aber nicht immer so gehandhabt wird, zeigt der Fall von Elena aus Oberösterreich. 2018 findet sie heraus, dass ihr damaliger Mann seit zwei Jahren eine Affäre hat und ein Doppelleben führt.
Zwei Wochen später konfrontiert sie ihn damit. Sie kommt nach Hause und ihr Partner steht direkt neben der Eingangstür. Ihr Ziel sei es gewesen, mit ihm zu reden. Doch er sei sofort aggressiv geworden, habe eine Flasche in ihre Richtung geworfen und gefragt, wo das Kind sei. Er hatte Angst, dass sie ihm das Kind wegnehmen würde.
In diesem Moment ist sie sich nicht sicher, wozu er noch fähig sein könnte. Der Vater ihres Kindes praktiziert Kampfsport.
„Ich habe ziemlich Angst gehabt, weil ich ihn absolut nicht einschätzen habe können“, sagt Elena.
Sie sei aus der Wohnung zu ihrem Bruder gerannt, der dort mit ihrem Kind auf sie gewartet habe. Dort angekommen, habe sie sich entschieden, die Polizei zu rufen. Sie habe zurück in die Wohnung und ein Gespräch mit ihrem Ex-Partner führen wollen. Elena habe den Beamten am Hörer gefragt, ob er sie in ihre Wohnung begleiten könne, solange ihr Ex-Partner noch dort sei, damit sie ihm nicht allein gegenüberstehen müsse. Der Beamte habe gefragt, was passiert sei. Sie habe ihm gesagt, dass sie nicht geschlagen worden ist, und die Situation geschildert.
„Und in dem Moment haben sie mir gesagt, dass sie niemanden vorbeischicken können“, sagt Elena.
Laut ihr habe der Beamte geantwortet, dass sie höchstens am Abend eine Streife vorbeifahren lassen könnten, um zu schauen, ob alles in Ordnung sei.
Elena weiß damals nicht, was sie tun soll. Die Polizei habe ihr gegenüber auch keine anderen Einrichtungen erwähnt, wo sie Hilfe bekommen könnte. „Sie haben mir nichts gesagt“, sagt Elena. Kein Wort von der Frauenhelpline, Gewaltschutzzentren oder Frauenhäusern. Dazu ist die Polizei in Elenas Fall zwar nicht verpflichtet, ihr hätte es aber geholfen, sagt sie. Eine bekannte Person nennt das Frauenhaus als Option. „Durch sie bin ich erst auf die Idee gekommen, dass ich dort Schutz suchen könnte, zumindest in dieser akuten Situation”, sagt Elena.
Doch bevor sie sich dort meldet, ist Elena verunsichert. Die Gedanken, die ihr durch den Kopf gehen: Vielleicht ist es ja gar nicht so schlimm. Vielleicht ist das auch gar nicht Gewalt. Es ist ja „nur“ eine Plastikflasche, immerhin keine Glasflasche. Aber Elena hat Angst. Es geht ihr vor allem um ihr zweijähriges Kind. Also entscheidet sie sich, beim Frauenhaus anzurufen, und schildert ihre Situation.
Die Person am Hörer sagt ihr damals: „Das ist definitiv Gewalt oder ein Grund, dass ich kommen soll”, sagt Elena. Sie bekommt die Adresse geschickt. Aus Angst, dass ihr Ex-Partner ihr folgen könnte, fährt sie über Umwege zum Frauenhaus. Vor Ort bekommt Elena ein Kinderbuch und ein Kuscheltier für ihr Kleinkind.
Das Zimmer im Frauenhaus,in dem Elena und ihr Kind für zwei Tage untergebracht waren.
Das Zimmer im Frauenhaus,in dem Elena und ihr Kind für zwei Tage untergebracht waren.
Das Zimmer im Frauenhaus,in dem Elena und ihr Kind für zwei Tage untergebracht waren.
Birgitt Haller, die frühere Leiterin des Instituts für Konfliktforschung, ist Sozialwissenschaftlerin und forscht seit 1997 zu (Partner-) Gewalt an Frauen. Für sie ist klar: „Es geht nicht darum, ob der eine Flasche geworfen hat oder mir in den Bauch getreten hat. Es ist ein Hilferuf.”
Haller untersucht in ihren Publikationen unter anderem Femizide und hat an der 2019 publizierten Studie „Opfer von Partnergewalt in Kontakt mit Polizei und Justiz” mitgearbeitet. Die Studie zeigt, dass Opfer den Kontakt mit der Polizei überwiegend positiv erleben, insbesondere im Austausch mit spezialisierten Beamtinnen und Beamten. Sie beschreiben deren Verhalten meist als einfühlsam, unterstützend und respektvoll. Schwierig ist für die Opfer, wenn beim Aufnehmen der Anzeige der Eindruck entsteht, dass ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt wird - wie es im Fall von Julia passiert sei.
Elena hat damals den Notruf aus dem Grund gewählt, weil sie Schutz und vor allem Zeugen gesucht hat:
„Weil ich im Grunde niemanden gehabt habe, der bezeugen konnte, wie aggressiv er mir gegenüber war.“
Die Juristin Sonja Aziz ist mit dem konkreten Fall nicht näher betraut, doch juristisch sei die Sache klar, sagt sie: „Die Polizei ist als Freund und Helfer verpflichtet, einzuschreiten.“
Die Juristin sagt, dass es Situationen gibt, in denen eine bloße Streitschlichtung ausreicht. In solchen Fällen verschafft sich die Polizei vor Ort ein Bild der Lage, trenne die beteiligten Personen und begleite etwa bei Bedarf das Opfer in die Wohnung, um persönliche Gegenstände zu holen, und anschließend wieder hinaus.
Auf Nachfrage bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich, wieso die Polizei in Elenas Fall damals nicht gekommen ist, heißt es: „Der konkrete Sachverhalt aus dem Jahr 2018 kann nicht mehr nachvollzogen werden.“ Es würde kein Akt diesbezüglich aufscheinen. Es habe aber auch keine Beschwerde über das Vorgehen eines Beamten gegeben. Dass Elena bei der Polizei angerufen hat, können wir nicht mehr überprüfen. Die Anrufliste von vor acht Jahren ist auf Elenas Handy gelöscht. Das zuständige Frauenhaus hat uns ihren Aufenthalt bestätigt.
Die Schritte vom Notruf bis zum Gewaltschutzzentrum
Die Juristin Sonja Aziz erklärt weiter: Wenn eine betroffene Person die Polizei ruft, muss diese vorbeikommen und sich vor Ort ein Bild der Lage machen. Opfer und Gefährder beziehungsweise Gefährderin werden dabei getrennt befragt. Die Polizei muss sogenannte Gefährlichkeitsfaktoren abwägen und entscheiden, ob weiterhin Gefahr für das Opfer besteht. Ist das der Fall, muss ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden. Der Gefährder wird für 14 Tage aus der Wohnung verwiesen, die Schlüssel werden abgenommen und er darf sich während dieser Zeit weder dem Opfer nähern noch Kontakt aufnehmen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert Paragraf 38a des Sicherheitspolizeigesetzes.
Nach dem Betretungs- und Annäherungsverbot wird das Opfer vom zuständigen Gewaltschutzzentrum angerufen. Die Polizei muss das Opfer vorab über diesen Anruf informieren. Laut Birgitt Haller ist das ein wesentlicher Schritt für Betroffene: „Ich weiß nicht, wie gut die Polizei das umsetzt. Wichtig ist, den Opfern klarzumachen: ,Da kommt jetzt etwas ganz Wichtiges. Gehen Sie dran, bleiben Sie dran‘“.
Die Gewaltschutzzentren unterstützen die gefährdete Person aktiv, etwa bei der Sicherstellung von Beweismitteln, indem sie gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen besprechen oder auch darüber informieren, welche nächsten Schritte folgen.
In Österreich liegt die Entscheidung über ein Annäherungs- und Betretungsverbot im Ermessen der ersteinschreitenden Polizistinnen und Polizisten. Erst seit dem Gewaltschutzgesetz von 1997 dürfen sie ein solches Verbot aussprechen. Laut Haller ist das für viele Beamte und Beamtinnen eine große Erleichterung gewesen, da sie so erstmals die Möglichkeit bekommen haben, auf Gewalt im Privaten unmittelbar reagieren zu können.
Dabei kommt es in Österreich nicht selten zur Verhängung von Annäherungs- und Betretungsverboten: Im Jahr 2024 waren es 14.600, 2019 noch 9.689. Die Zahlen sind seit Beginn der Pandemie gestiegen und bleiben seither konstant höher als davor.
32.000
Polizistinnen und Polizisten gibt es aktuell in Österreich.
1.300
davon haben eine standardisierte Grundausbildung zu Gewalt in der Privatsphäre absolviert und gelten somit als sogenannte Präventionsbedienstete.
Die Juristin Sonja Aziz findet das nicht ausreichend. Sie sagt: „Es ist leider immer noch so, dass die Einsatzleute, die vor Ort einschreiten, nicht immer über das Fachwissen verfügen, das notwendig ist, um so eine gefährliche Situation anschließend einschätzen zu können.“
In Wien gibt es das sogenannte GiP-Supportteam („Gewalt in der Privatsphäre“). Wiener Polizistinnen und Polizisten können dieses Team kontaktieren, um eine zweite fachliche Einschätzung einzuholen, wenn sie ein Annäherungs- und Betretungsverbot aussprechen. Diese Supportstelle ist seit ihrer Einführung 2021 durchgehend mit zwei Personen besetzt gewesen. Seit 2026 ist nur noch eine Person fix im Dienst, eine zweite kann bei Bedarf zwischen 16 Uhr und 2 Uhr früh eingesetzt werden. Die Polizeigewerkschaft FSG kritisiert diese Kürzung. Die Frage, wieso hier gekürzt wurde, beantwortet das Bundeskriminalamt auch bei zweiter Nachfrage nicht. Seine Antwort: „Die vorgenommenen Kürzungen können wir bestätigen. Die weitere Gestaltung des GiP-Supports ist derzeit Gegenstand laufender Gespräche.“
In den anderen Bundesländern gibt es keine vergleichbaren Supportstrukturen. Manchmal hängt es sogar von der jeweiligen Dienststelle ab, wie vorgegangen wird. In Graz existieren etwa teilweise interne Checklisten, die einzelne Kommandantinnen und Kommandanten für ihre Dienststellen ausarbeiten, während Nachbardienststellen nach anderen Vorgaben oder ganz ohne einen solchen Leitfaden arbeiten. Das schildert eine Polizistin aus Graz gegenüber JETZT, die anonym bleiben möchte.
Die Untersuchungen der Sozialwissenschaftlerin Birgitt Haller bestätigen diese Schilderung:
„Das Vorgehen bei Betretungs- und Annäherungsverboten hängt auch von der Kultur an der jeweiligen Dienststelle ab.“
Das sei durch die Evaluierung des ersten Gewaltschutzgesetzes von 1997 deutlich geworden. Bei einigen Dienststellen wurde sichtbar, wie sich die Kultur verändert hat, sobald die Leitung oder der Bezirkskommandant beziehungsweise die Bezirkskommandantin wechselte. „Manche Beamtinnen und Beamte berichten mir, dass es bei ihrer Dienststelle völlig klar ist, dass man im Zweifelsfall ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt. Das wird nicht zwingend überall so sein.“
Anders als die Polizei nutzen Gewaltschutzzentren wissenschaftlich fundierte und standardisierte Gefährdungseinschätzungstools, um das Risiko für die Frau in akuten Situationen einschätzen zu können. Eines davon ist das international anerkannte „Danger Assessment Tool“ nach Campbell. Anhand von 20 gezielten Fragen an die Betroffene wird dabei das Risiko schwerer Gewalt oder eines Femizids bewertet.
- Hat die körperliche Gewalt an Intensität und Häufigkeit im letzten Jahr zugenommen?
- Haben Sie sich im letzten Jahr, nachdem Sie mit ihm zusammengelebt haben, von ihm getrennt?
- Ist er arbeitslos?
- Kontrolliert er all Ihre täglichen Aktivitäten? (Zum Beispiel: Sagt er Ihnen, mit wem Sie befreundet sein können, wann Sie Ihre Familie sehen können, wie viel Geld Sie verwenden können oder wann Sie das Auto nutzen können?)
Mit PROTEEKT hat die Landespolizeidirektion Wien seit Oktober 2023 ein eigenes Risk-Assessment-Tool im Einsatz, das speziell auf die Strukturen der Wiener Polizei zugeschnitten ist. Es wird vom GiP-Supportteam genutzt und ist derzeit noch ein Pilotprojekt. Eine flächendeckende Anwendung in ganz Österreich gibt es nicht, obwohl Expertinnen und Experten dies ausdrücklich fordern, etwa im GREVIO-Report 2024.
GREVIO ist eine unabhängige Experten- und Expertinnengruppe des Europarats, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht – ein EU-weites Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde. Im aktuellen Bericht fordert GREVIO unter anderem, die Instrumente zur Gefährdungsanalyse in allen Landespolizeidirektionen zu vereinheitlichen. Auf Nachfrage beim Bundeskriminalamt, wieso das noch nicht der Fall ist, bekommen wir keine Antwort.
Was die Polizisten und Polizistinnen in der Ausbildung über häusliche Gewalt lernen
Laut Bundeskriminalamt werden im ersten Ausbildungsjahr der Polizei die rechtlichen Grundlagen zu „Gewalt in der Privatsphäre“ vermittelt. Nach dem Berufspraktikum folgt ein Seminar, das von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gewaltschutzzentren geleitet wird. In einigen Bundesländern – jedoch nicht flächendeckend – sind zudem Vortragende aus Beratungsstellen für Gewaltprävention eingebunden. In praktischen Übungen – im sogenannten Kompetenztraining – wird das bisher erlernte Wissen anhand von Fallbeispielen angewandt. Wie kompetent Polizistinnen und Polizisten das Gelernte in der Praxis anwenden können, hängt laut Birgitt Haller jedoch auch davon ab, wie häufig sie mit entsprechenden Situationen konfrontiert sind. Hier zeigen sich Unterschiede zwischen Stadt und Land: „Als Polizistin in der Stadt spricht man häufiger ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus als am Land. Dort sind solche Situationen seltener.“
Nach der Grundausbildung gibt es weiterführende Fortbildungen zum Thema „Gewalt an Frauen“. Diese sind jedoch freiwillig. Einen solchen Kurs im Arbeitsalltag zu belegen, sei gar nicht so einfach, berichtet die Polizistin aus Graz, die unerkannt bleiben möchte. Aufgrund von Unterbesetzung sei es oft schwierig, für eine Fortbildung von einem Dienst freigestellt zu werden.
Die Polizeigewerkschaft FSG weist aufgrund des Personalmangels und übermäßiger Überstunden auf strukturelle Probleme hin und startet ein Volksbegehren, über das ab Juni 2026 abgestimmt werden kann. Gefordert wird unter anderem eine Aufstockung der Exekutive um mindestens 25 Prozent, um die verfassungsmäßig vorgeschriebene Mindestanzahl an Beamtinnen und Beamten entsprechend der Wohnbevölkerung sicherzustellen. Eine der sechs Forderungen im Volksbegehren betrifft auch die Qualität der Ausbildung: „Deeskalation, Kommunikation, Grund- und Menschenrechte sowie Konfliktlösung sind verbindlich zu stärken, damit polizeiliches Handeln auch unter Belastung verhältnismäßig, professionell und rechtsstaatlich bleibt.”
Zudem gibt es auch online ausführliches Trainingsmaterial zum Thema „häusliche Gewalt“ für die Polizei. Eine europäische Plattform namens „IMPRODOVA“ stellt diese Lernunterlagen seit 2021 zur Verfügung. Auf eine JETZT-E-Mail-Anfrage heißt es, dass das Bundeskriminalamt IMPRODOVA zwar bekannt sei, es jedoch keine aktive Mitarbeit von Seiten des Bundeskriminalamts gebe. Ob das Trainingsmaterial genutzt wird, beantwortet das Bundeskriminalamt nicht.
Wo Österreich im Gewaltschutz nachbessern muss
Im GREVIO-Report, der die Umsetzung der Istanbul-Konvention evaluiert, werden Österreich weitere strukturelle Mängel im Gewaltschutz vorgeworfen. Kritisiert wird unter anderem, dass es für Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen keine verpflichtenden Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt und den Auswirkungen von Traumata auf Zeuginnen- und Zeugenaussagen gibt. Am Familienrecht wird bemängelt, dass Gewaltvorfälle in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren oft nicht ausreichend berücksichtigt werden und Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nicht immer über erlassene Betretungs- und Annäherungsverbote informiert werden. Zudem wird die Einführung einer einheitlichen Definition von „häuslicher Gewalt“ gefordert. Die österreichischen Gewaltschutzzentren definieren häusliche Gewalt so:
„Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten […] zwischen Menschen, die in einer Wohnung zusammenleben. Unter diesen Begriff fällt daher nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen, sondern auch Gewalt an Kindern, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern, Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen sowie Gewalt zwischen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, wie beispielsweise Wohngemeinschaften.“

Körperliche Gewalt umfasst laut Definition der Gewaltschutzzentren sämtliche Arten von Übergriffen – etwa Schlagen, Boxen, Zwicken, Stoßen oder das Ziehen an den Haaren. Das Strafgesetz hingegen definiert Körperverletzung enger: Eine Ohrfeige gilt beispielsweise nicht als Körperverletzung, und ein Schlag ohne körperliche Auswirkungen ist ebenfalls keine Körperverletzung. Für die Sozialwissenschaftlerin Birgitt Haller ist das der springende Punkt: In akuten Situationen würden solche Vorfälle oft als Körperverletzung angezeigt, obwohl sie es rechtlich nicht sind. Viele Anzeigen würden daher zwar von der Polizei aufgenommen und geprüft, letztlich jedoch fallengelassen werden. Haller sieht darin einen Grund, warum die Verurteilungsquote bei häuslicher Gewalt so niedrig ist.
Im GREVIO-Bericht wird vor allem die niedrige Anklage- und Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen scharf kritisiert. Bei mutmaßlichen Vergewaltigungen kommt es in Österreich nur bei 8,6 Prozent der Fälle zu einer Verurteilung. Laut Haller ist die Einführung von Gewaltambulanzen eine wichtige Maßnahme, um Beweismittel nach einer Vergewaltigung zu sichern und so die Verurteilungsquote zu erhöhen. Solche Ambulanzen gibt es derzeit in Wien und Graz.
Ein weiterer zentraler Punkt im GREVIO-Bericht betrifft die mangelhafte Datenerfassung. Polizei und Justiz erfassen Gewaltfälle in unterschiedlichen Systemen und Kategorien. Während die Polizei genau dokumentiere, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen, konzentriere sich die Justiz auf den rechtlichen Tatbestand. Dadurch würden Informationen verloren gehen. Im Bericht steht deshalb die Forderung: Daten sollen so erfasst werden, dass sie miteinander vergleichbar sind und ein Fall vom ersten Bericht bis zum Urteil durchgehend nachvollziehbar ist. Das sei nicht nur eine Voraussetzung für Transparenz und Kontrolle, sondern vor allem auch für evidenzbasierte Politik.
Wie Julia ihren Ex-Partner hinter Gitter bringt
Für Julia hört der Psychoterror nicht auf – trotz siebenmonatiger Haftstrafe ihres Ex-Partners im Dezember 2021 und weiteren 17 Monaten unbedingt wegen Erpressung und gefährlicher Drohung. Im Herbst 2022 wird er wieder freigelassen. Nur zwei Monate später beginnen die Drohungen von Neuem, sagt Julia.
Laut Sachverhaltsdarstellung hat ihr Ex-Partner eine finanzielle Entschädigung gefordert, weil Julia ihren Sorgfaltspflichten angeblich nicht nachgekommen sei. In einem Schreiben an Julias rechtliche Vertretung begründet er dies so:
„Ein psychischer Schaden an mir durch finanzielle Belastung könnte MÖGLICHERWEISE unter Umständen erneut mit unermessbarer Gewalt gegenüber der Kindesmutter enden was nicht im Sinne der Kinder und des Kindeswohl [sic] liegen kann.“
Das dokumentiert die Sachverhaltsdarstellung, die JETZT vorliegt.
Als ihm wegen gefälschter Lohnzettel die Kündigung und hohe Unterhaltsnachzahlungen gedroht hätten, sieht Julias Anwältin Sonja Fasthuber akute Gefahr für ihre Mandantin und schaltet die Polizei ein. Entgegen ihrer Erwartung und Hoffnung wird aber keine Untersuchungshaft verhängt, sagt Fasthuber. Freundinnen raten Julia, zumindest vorübergehend Schutz in einem Frauenhaus zu suchen. Doch das will sie nicht. „Ich habe beschlossen, dass ich mich nicht mehr verstecken will“, sagt Julia. Nach so vielen Jahren sei sie müde von den ständigen Drohungen.
„Irgendwann denkt man sich: ‚Ok, dann soll er kommen. Dann soll er halt machen.‘ Ich habe keine Lust, mich sechs Jahre lang zu verstecken oder noch länger. Vielleicht ist es besser, wenn er kommt. Und dann hat es irgendwie ein Ende.“
Ab Sommer 2025 verlagern sich die Übergriffe zunehmend ins Digitale. Innerhalb weniger Stunden erscheinen 104 Kommentare von zig Fakeprofilen unter einem Instagram-Beitrag von Julia. Die Nachrichten, teils im Sekundentakt gepostet, sind durchwegs beleidigend, spielen auf ihre Herkunft an und variieren inhaltlich kaum. Julia und ihre Anwältin vermuten schnell den Ex-Partner dahinter. Auf seinem privaten Account postet er provokative Anspielungen, die Julia als eindeutige Drohung versteht. Schließlich versucht er immer häufiger, über TikTok und verschiedene Gaming-Plattformen Kontakt zu den Kindern aufzunehmen. Er schreibt ihnen:
„Wenn es zwischen euren Eltern eines Tages so weit eskaliert, dass kein friedlicher Weg mehr möglich ist, dann solltet ihr euch bewusst sein: Ihr beiden hättet zeigen können, dass es auch anders geht – indem ihr Kontakt gesucht hättet.“
„Der Hass auf eure Mutter nimmt eine sehr gefährliche Dimension an – und das wäre für uns alle sehr schädlich, daher muss ich mit dem Schreiben hier auch aufhören.“
„Wieso blockierst du mich anstatt etwas zu beantworten, so glaube ich nicht mal, dass du es bist sondern eure Mutter es macht und kann sein dass ich sie einfach mal morgen besuche, das kann auch nicht das beste sein was wir wollen.“
Die Originalpostings und -Nachrichten sowie Screenshots liegen JETZT vor.
Die Originalpostings und -Nachrichten sowie Screenshots liegen JETZT vor.
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Der Vater legt sich immer wieder neue Profile an und kontaktiert die Kinder sowie deren Freunde. „Meine Kinder waren so erschrocken, sie haben geweint und Angst gehabt, dass mir was passiert“, sagt Julia. Das sei der ausschlaggebende Grund dafür gewesen, ihre Anwältin anzurufen und zu sagen: „Ich kann nicht mehr, wir müssen jetzt was machen.“
Julia lebt in ständiger Unsicherheit. Sie fürchtet, dass er jederzeit in ihrem Büro auftauchen könnte, spielt im Kopf durch, wie sie reagieren und sich verteidigen würde. Als schließlich auch die Kinder zunehmend ins Visier geraten, wird es ihr zu viel.
„Ich habe drei Jahre lang nichts mehr angezeigt, weil ich gesehen habe, dass bei der Polizei nichts passiert“, sagt Julia.
Eine Ausnahme habe es nur gegeben, als ihrem Ex-Partner wegen der gefälschten Lohnzettel die Kündigung drohte. Damals habe ihre Anwältin Sonja Fasthuber die Polizei informiert.
Schließlich entscheiden Julia und ihre Anwältin, nicht erneut Anzeige bei der Polizei zu erstatten, sondern den direkten Weg über die Staatsanwaltschaft zu gehen. Im August 2025 legen sie in einer Sachverhaltsdarstellung, die JETZT vorliegt, detailliert dar, was Julia und ihre Kinder in den vergangenen sieben Jahren erlebt haben. Kurz darauf wird ihr Ex-Partner verhaftet. Bis 2028 sitzt er im Gefängnis.
Julia ist sich sicher: Ohne ihre Anwältin wäre ihr Ex-Partner wohl noch immer auf freiem Fuß. Sie selbst wäre nie auf die Idee gekommen, sämtliche Beweismittel gebündelt an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln, statt einzelne Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen.
In der Sachverhaltsdarstellung steht, dass Julia an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Ein separates psychiatrisches Gutachten bestätigt diese Diagnose. Eine Traumatherapie sei derzeit jedoch nicht möglich.
„Zwei Wochen nach der letzten Verurteilung hat er die nächste Todesdrohung aus dem Gefängnis per Brief geschickt. Er hat sich dort irgendwie ein heimliches Handy besorgt und mich weiter gestalkt, anonym angerufen, mehrmals täglich“, sagt Julia.
Zwischen fünf- und fünfzehnmal pro Tag habe er versucht, sie zu erreichen. Ihre Rechtsanwältin Fasthuber habe dies der Justizanstalt gemeldet, kurz darauf sei das Handy beschlagnahmt worden. „Ich bilde mir das alles nicht ein. Es ist wirklich so. Er lässt mich nicht einmal vom Gefängnis aus in Ruhe.“
Laut Sachverständigengutachten führe jede weitere Kontaktaufnahme zu einem neuen Trauma und verstärke bestehende Symptome wie Verfolgungsängste. In der Therapie konzentriere sich Julia aktuell darauf, ihren Alltag zu bewältigen. Eine allfällige Heilung sei nur dann möglich, wenn die traumatisierenden Eingriffe ihres Ex-Mannes ein Ende gefunden haben. Ob Julia Angst hat, wenn ihr Ex-Mann aus der Haft entlassen wird?
„Definitiv. Ich hatte vorgestern schon Albträume. Du hast eh nur zwei Optionen. Entweder so dahinleben und akzeptieren, dass es so ist. Oder komplett verrückt werden und kapitulieren. Das ist es aber, was er will, und das lass ich sicher nicht zu.“
Ihr Vertrauen in Polizei und Justiz sei erschüttert. Julia denke ständig daran, dass alles wieder von vorn beginnt, wenn ihr Ex-Mann erneut freikommt. Sie habe das Gefühl, selbst dafür sorgen zu müssen, dass sie und ihre Kinder geschützt bleiben. Gemeinsam mit ihrer Anwältin setze sie daher alles daran, dass die Haft verlängert wird. Nur so könne ihre Familie irgendwann ein Leben führen, das nicht von ständigen Drohungen und Angst bestimmt ist.
Hilfsangebote für betroffene Frauen
Frauenhelpline: 0800 222 555
Gewaltschutzzentren in den Bundesländern: 0800 700 217
Frauenhäuser in den Bundesländern
Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt „Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie“
Helpchat
Opfernotruf: 0800 112 112
TAMAR Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder: 01/334 04 37
Kraftwerk gegen sexuelle Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten: 01/714 39 39
Anonyme Online-Beratung von Frauen beraten Frauen
Beratungstelefon für Gewalt im Alter: 0699 11 20 00 99
Hilfe bei Zwangsverheiratung: 01 728 97 25
Bund Autonome Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt
Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel: 01/796 92 98
Hilfsangebote für Männer in Krisensituationen
Männerberatungsstellen in Österreich: 0662 88 34 64
Männerberatung in Wien: 0800 400 777
Männernotruf: 0800 246 247
Sprecherinnen und Sprecher: Katharina Darya Ressl, Pia Miller-Aichholz, Nico Knappe
Sounddesign und Audioproduktion: Katharina Darya Ressl
Mixing und Mastering: Patrik Haas
