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22. Juni 2026

Kann die Überwachung verschlüsselter Chats verfassungskonform sein? Datenschützer sagen: Niemals


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schon einmal hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz für Messenger-Überwachung gekippt. Der Verein Epicenter Works hofft, dass es wieder passiert – aber nicht primär aus Sorge über Massenüberwachung.

Vor einem Jahr sind die neuen Bestimmungen zur Messenger-Überwachung beschlossen worden, die auch unverschlüsselte Chats betreffen. (Foto: APA-Images / APA / ROLAND SCHLAGER)

Theoretisch dürfen Ermittlungsbehörden in Österreich die Kommunikation über Messengerdienste überwachen, wenn sie davon ausgehen, dass jemand eine Gefahr für die Verfassung darstellt. So steht es im Gesetz. Die Regierung hat die entsprechende Gesetzesanpassung so argumentiert, dass die Behörden damit besser terroristische Angriffe abwehren können. Praktisch fehlt aber noch die Software dazu.

Ein Gesetz zu einem solchen Bundestrojaner gab es schon einmal. Aber der Verfassungsgerichtshof hat es 2019 wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in Grundrechte aufgehoben, bevor es überhaupt in Kraft getreten ist. Heute ist es in einer öffentlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs um den neuesten Versuch der Regierung gegangen, den Ermittlungsbehörden Zugang zu Chats zu ermöglichen. Vor fast einem Jahr, am 9. Juli 2025 , hat der Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage mit einer Mehrheit angenommen – nach heftigen Debatten. FPÖ, Grüne und zwei NEOS-Abgeordnete haben die Vorlage abgelehnt.

ÖVP, SPÖ und der Großteil der Neos-Abgeordneten haben argumentiert, dass sich die Art der Kommunikation eben verändert habe und man zeitgemäße Instrumente gegen Terroristen und Terroristinnen sowie Radikalisierung im Internet brauche. Aber die Grünen und die FPÖ haben sich damit nicht zufriedengegeben und gemeinsam eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Der wird nun entscheiden müssen, ob das Gesetz bestehen bleibt oder nicht. Auch der zivilgesellschaftliche Verein Epicenter Works ist heute vor Ort gewesen. Er setzt sich für Grund- und Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter ein und hat die Regierungsvorlage ebenfalls abgelehnt. Ich habe mit Elisabeth Kury gesprochen, die für die Kommunikation des Vereins zuständig ist.

Epicenter Works lehnt die Überwachung verschlüsselter Nachrichten strikt ab, „weil sie grundsätzlich nur funktionieren kann, wenn ganz tiefe Sicherheitslücken in unseren Betriebssystemen ausgenutzt werden“, sagt Elisabeth Kury. (Foto: epicenter.works)

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Gespräch:

  • Aus Sicht von Epicenter Works kann die Überwachung von verschlüsselten Chats niemals verfassungskonform sein. Um das zu ermöglichen, werden Sicherheitslücken in Betriebssystemen ausgenutzt, die eigentlich geschlossen werden sollten. Sie bleiben auf allen Geräten offen und sind auch für andere Akteure ein Einfallstor.
  • Sicherheitslücken und die Software, mit der man sie ausnützen kann, werden auf dem Grau- und Schwarzmarkt gehandelt. Epicenter Works sieht es auch problematisch, dass dort Steuergeld ausgegeben werden soll.
  • Epicenter Works spricht sich dafür aus, dass erst die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, unverschlüsselte Messenger zu überwachen, um Kriminalität zu bekämpfen.

Der Sachverständige, den der Verfassungsgerichtshof geladen hatte, ist übrigens der Informatiker Edgar Weippl von der Universität Wien. Er leitet an der Fakultät für Informatik die Forschungsgruppe Security and Privacy.

Korrekturhinweis 23. Juni 9 Uhr: Beim Namen von Edgar Weippl stand zuerst ein „p“ zu wenig im Nachnamen. Wir bitten um Entschuldigung für den Fehler.


Ich bin gespannt! Die Verhandlung am Verfassungsgerichtshof war zwar schon gegen Mittag zu Ende, aber eine Entscheidung wird es heute noch nicht geben – voraussichtlich erst im Herbst.

Einen schönen Nachmittag wünscht dir

Pia Miller-Aichholz

B-Seite-Team