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Seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim 2014 und der Vollinvasion der Ukraine werden russische Oligarchen mit EU-Sanktionen belegt. Ihre Konten werden blockiert und ihr Vermögen wird eingefroren. Doch einige von ihnen haben Wege gefunden, um weiterhin auf ihr Geld in Europa zugreifen zu können. Eine Rolle spielt dabei auch eine Wiener Anwältin. Wir nennen sie Anwältin T.
Oleg Deripaska gehört zu den einflussreichsten Oligarchen Russlands. Er ist vermutlich der Oligarch mit den stärksten Verbindungen nach Österreich. Forbes schätzt sein Vermögen 2026 auf 7,6 Milliarden Euro. Auf seine Vermögenswerte in der EU kann er allerdings nicht zugreifen. Denn seit April 2022 steht er, wie aktuell über 2700 weitere Personen und Organisationen, auf der Sanktionsliste der EU. Unter anderem, weil er wirtschaftlicher Eigentümer des Automobil-Konzerns GAZ sein soll, zu dem ein wichtiger Lieferant für die russische Armee gehört. Das Sub-Unternehmen soll Waffen und militärische Ausrüstung an die russischen Streitkräfte geliefert haben.
Deripaska ist in Österreich vor allem durch seine Beteiligung an der STRABAG, Österreichs größtem Baukonzern, bekannt geworden. Aber auch durch den Bau einer russisch-orthodoxen Kirche in Niederösterreich und das Hotel Aurelio im Luxusskiort Lech am Arlberg, dessen Eigentümer er bis Anfang 2022 war. Dieses Hotel hat er kurz vor Beginn des Krieges in der Ukraine über eine Zwischenfirma an seinen Cousin Pavel Ezoubov weiterverkauft, bevor er auch auf dieses Geld nicht mehr hätte zugreifen können. Doch wenig später war auch Ezoubov auf der EU-Sanktionsliste zu finden, und das mit Verweis darauf, dass Deripaska seinem Cousin große Vermögenswerte, darunter das Hotel in Lech, übertragen hätte.
Gegen diese Listung ging Ezoubov jedoch erfolgreich juristisch vor. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärte die EU-Sanktionen gegen ihn erstmals im September 2024 mangels ausreichender Beweise für nichtig. Im September 2025 wurde Ezoubov durch den EU-Rat schließlich formell von der Sanktionsliste gestrichen.
Das Nachrichtenmagazin profil berichtete bereits ausführlich über die Reaktion der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) auf die Sanktionierung Ezoubovs im Jahr 2022. Die Behörde veranlasste beim zuständigen Gericht einen Vermerk im Grund- und Firmenbuch des Hotels, dass das Vermögen von Ezoubov eingefroren sei. Doch die Aurelio-Betreiber wehrten sich und der Eintrag wurde wieder gelöscht. Wenig später kündigten die Anwälte des Hotels an, dass sie vom Staat 50.000 Euro Schadenersatz fordern. Sie argumentierten, dass Ezoubov seine Mehrheitsanteile noch vor dem eigenen Sanktionsbeschluss abgetreten habe, und durch das Handeln der DSN ein finanzieller Schaden entstanden sei. Allerdings ohne Erfolg: Eine Klage habe man erst gar nicht erhalten, sagt die Finanzprokuratur, die die Interessen der Republik Österreich vertritt, auf JETZT-Anfrage. Zu einem Amtshaftungsverfahren ist es nie gekommen, bestätigt uns auch das Landesgericht Feldkirch, das in dieser Sache zuständig wäre.

Das Hotel Aurelio war aber nicht der einzige gemeinsame Vermögenswert, der den beiden Cousins gehörte. Nach diesen Auseinandersetzungen mit Behörden holten sie sich Unterstützung, unter anderem bei Anwältin T. Wer die Aktivitäten einflussreicher russischer Geschäftsleute in Österreich verfolgt, der stößt immer wieder auf ihren Namen.
Wer ist diese Frau?
Anwältin T. hat eine Kanzlei mitten im ersten Bezirk in Wien. Es ist eine der teuersten und exklusivsten Gegenden der Stadt. Geboren ist T. in einer ehemaligen Sowjetrepublik. Nach ihrem Jus-Studium in Deutschland hat es sie nach Österreich verschlagen. 2011 macht sie sich als Rechtsanwältin in Wien selbstständig. Doch sie ist nicht nur als Anwältin tätig.
An ihrer Wiener Kanzleiadresse ist ein Unternehmen registriert, deren Eigentümer Pavel Ezoubov und die Advante Management Corp. waren – ein Unternehmen, das Oleg Deripaska zugerechnet wird. Während die beiden Cousins bereits auf der Sanktionsliste der EU standen, verfügte die Anwältin über notarielle Vollmachten für Ezoubov persönlich und für die Gesellschaft im Umfeld von Deripaska. T. konnte dadurch unternehmerische Entscheidungen für Ezoubov und die Advante Management Corp. treffen. Das Vermögen, das in diesen Unternehmen liegt, ist bis heute voll zugänglich. Hilft die Anwältin Sanktionen zu umgehen – oder lässt sich das anders erklären?
Anwältin T. wollte nicht mit JETZT sprechen. Als wir ihr unsere Rechercheergebnisse schriftlich schildern, antwortet uns allerdings die Anwältin von Anwältin T. mit einem fünfseitigen Schreiben:
Im Namen ihrer Mandantin weist sie alle Vorwürfe zurück. Den von JETZT in der Anfrage geschilderten Sachverhalt nennt sie „in wesentlichen Punkten unrichtig bzw. irreführend“. Insbesondere weist sie den Eindruck zurück, dass Anwältin T. an einem Verstoß gegen EU-Sanktionsrecht, österreichisches Sanktionenrecht oder sonstige Rechtsvorschriften mitgewirkt oder sanktionierten Personen Gelder, Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zugänglich gemacht habe. Außerdem schreibt sie, dass die Vorwürfe bereits Gegenstand einer Meldung an die Rechtsanwaltskammer Wien sowie weiterer öffentlicher Stellen gewesen seien. Diese nennt sie allerdings nicht namentlich. Die Kammer habe die Angelegenheit geprüft und das Verfahren ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen.
Die Rechtsanwaltskammer Wien sagt gegenüber JETZT, dass bei ihr kein Vorgang aktenkundig sei, der zu dem Sachverhalt und den von uns genannten Personen und Unternehmen passen würde.
Oleg Deripaska sowie seine Sprecherinnen und Rechtsanwälte haben unsere wiederholten Anfragen bis Redaktionsschluss nicht beantwortet. Die Anwälte von Pavel Ezoubov schickten uns hingegen eine Stellungnahme. Darin weisen sie die Vorwürfe zurück. Diese würden auf unrichtigen und unvollständigen Informationen basieren. Sämtliche gesellschaftsrechtlichen Vorgänge rund um Ezoubov seien offen, unter der Kontrolle österreichischer Behörden, Gerichte und Notare sowie unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze und EU-Sanktionen abgewickelt worden. Die Anwälte betonen zudem, dass die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Ezoubov durch das EuG rückwirkend gelte. Juristisch sei dies so zu bewerten, als hätten die Restriktionen gegen ihn nie existiert.

29. März 2023, Moskau. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine dauert seit über einem Jahr an und die westlichen Sanktionen zeigen Wirkung. An diesem Tag räumt Wladimir Putin bei einer Regierungskonferenz im russischen Fernsehen erstmals öffentlich ein, was er zuvor stets dementiert hatte: Die Sanktionen könnten sich mittelfristig „wirklich negativ“ auf die Wirtschaft auswirken. Auch wenn die Arbeitslosigkeit historisch niedrig sei und die Inflation wieder auf unter vier Prozent sinke, dürfe die „Rückkehr zu einem Wachstumspfad uns nicht entspannt fühlen lassen“, sagt Putin. Er fordert seine Regierung auf, „schnell und ohne unnötige Bürokratie und Verzögerungen zu handeln“.
Am 29.März 2023 kommt es auch rund 2.500 Kilometer Luftlinie entfernt von Moskau, nämlich auf Zypern, zu einer relevanten Entwicklung: An diesem Tag erhält Anwältin T. die Vollmacht für die auf den Britischen Jungferninseln registrierte Briefkastengesellschaft Advante Management Corp. (früher Tangril Equities Limited). Dieses Unternehmen wird dem Umfeld von Oleg Deripaska zugeordnet und spielte schon in der Vergangenheit immer wieder eine zentrale Rolle bei den Geschäften des Oligarchen und seines Umfeldes.
Die Advante Management Corp. hält im März 2023 auch 93 Prozent der Gesellschaftsanteile an der LPG Projektentwicklungs GmbH. Die weiteren sieben Prozent liegen bei Deripaskas Cousin Pavel Ezoubov. Mit der Vollmacht, die T. für die Advante hält, kann sie wichtige Entscheidungen für das Unternehmen treffen. So setzt sie etwa im Mai 2023 einen neuen Geschäftsführer ein. Drei Monate später stellt dann auch Ezoubov eine Vollmacht für T. aus und es wird ein neuer Gesellschaftsvertrag aufgesetzt. Die Rechtsanwältin wird zur federführenden Entscheidungsträgerin. Im Oktober wird der Gesellschaftssitz des Unternehmens an Anwältin T.s Kanzlei im ersten Bezirk verlegt. Zu diesem Zeitpunkt stehen Deripaska und Ezoubov beide bereits seit über einem Jahr auf Sanktionslisten der EU.
Laut dem jüngsten Jahresabschluss aus dem österreichischen Firmenbuch ist in der LPG Projektentwicklungs GmbH im Jahr 2024 ein Vermögen von gut 10,1 Millionen Euro geparkt. Indirekte wirtschaftliche Eigentümerin der LPG Projektentwicklungs GmbH ist laut dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer bis heute Valentina Deripaska, die Mutter von Oleg Deripaska.
Das Vertrauen russischer Geschäftsleute in die Wiener Rechtsanwältin Anwältin T. zeigt sich in ihren zentralen Aufgaben. Sie stellt ihre Kanzleiadresse für Briefkastengesellschaften zur Verfügung und übt mithilfe notarieller Vollmachten die Stimmrechte jener Offshore-Gesellschaft aus, über die in der Vergangenheit millionenschwere Transaktionen im Umfeld Deripaskas abgewickelt wurden. Das geschieht selbst noch zu einem Zeitpunkt, als sowohl Deripaska als auch Ezoubov bereits auf der EU-Sanktionsliste stehen.

Wir schildern dem Sanktions- und Strafrechtsexperten Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien den Sachverhalt und fragen ihn, ob das mit den geltenden Sanktionsbestimmungen vereinbar ist. Kert sagt: „Wenn der Eigentümer des Unternehmens auf der EU-Sanktionsliste steht und einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Tätigkeit der Österreicherin erlangt, dann ist das verboten.“ Zu solchen Tätigkeiten können laut Kert etwa das Verwalten von Vermögen gehören, aber auch das Einsetzen eines neuen Geschäftsführers und das Abschließen von Verträgen. Durch so ein operatives Handeln entsteht zumindest indirekt ein wirtschaftlicher Vorteil für die sanktionierten Personen, sagt Kert. Den konkreten Fall würde Kert deshalb „auf jeden Fall als äußert problematisch und heikel“ sehen.
Da T. selbst Rechtsanwältin ist, ist die ganze Sache aber nicht so einfach, sagt uns ein anderer Experte, der aus Sicherheitsgründen nicht namentlich genannt werden möchte. Als Rechtsanwältin für sanktionierte Personen zu arbeiten, sei grundsätzlich zulässig. Jede und jeder hat in Österreich Anspruch auf Rechtsberatung. Auch sanktionierte Personen. Aber auch Rechtsberatungsleistungen können gegen das Verbot verstoßen, wenn sie den sanktionierten Personen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Übt eine Rechtsanwältin etwa Stimmrechte aus oder verkauft Geschäftsanteile, dann sei das rechtswidrig, sagt der Experte. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages und das Einsetzen eines neuen Geschäftsführers können gegen das Verbot verstoßen, müssen aber nicht.
Von JETZT damit konfrontiert, weist die Rechtsvertreterin von Anwältin T. die Verbindung der LPG Projektentwicklungs GmbH zu Oleg Deripaska zurück. Die Gesellschaft stehe weder im Eigentum noch unter der Kontrolle von Herrn Deripaska. Das stimmt: Indirekte wirtschaftliche Eigentümerin ist seine Mutter, Valentina Deripaska. Weiter schreibt die Anwältin von Anwältin T., dass die Tätigkeiten ihrer Mandantin „vielmehr die rechtliche Begleitung der gesellschaftsrechtlichen Trennung von Herrn Ezoubov“ gewesen sei. Diese sei von der DSN überprüft und ausdrücklich freigegeben worden. Ezoubov sei zudem zu keinem Zeitpunkt ihr Mandant gewesen.
Wir fragen bei der DSN nach, die sich 2022 bereits mit der Übertragung des Hotels Aurelio an Pavel Ezoubov beschäftigt hat. Auf unsere Frage, ob der Behörde der Sachverhalt bekannt ist, bekommen wir aber nur die Antwort, dass man „aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu konkreten Personen“ geben könne.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien, die in solchen Anliegen zuständig ist, gebe es kein „bezughabendes Verfahren“, heißt es in einer schriftlichen Antwort auf unsere Anfrage. Gegen T. oder andere Personen werde nicht ermittelt.
Generell komme es in Österreich kaum zu Verfahren wegen Sanktionsverstößen und zu fast keinen Verurteilungen, sagt der Strafrechtsexperte Kert. Das sei in der ganzen EU ähnlich. Von 2019 bis 2024 sind in Österreich bis zu 18 mögliche Straftaten pro Jahr im Bereich des Sanktionengesetzes geprüft worden. Alle wurden eingestellt. Es gab keine einzige Anklage oder Verurteilung. Im Bereich des Außenwirtschaftsgesetzes – unter das ebenfalls Verstöße gegen bestimmte Sanktionsbestimmungen fallen – sind die Zahlen etwas höher. Hier kam es im gleichen Zeitraum zu bis zu drei Verurteilungen pro Jahr. Dass diese Zahlen so niedrig sind, liege aber nicht daran, dass es nicht mehr solche Taten gebe, sagt Kert, oft scheitere es schlicht am Aufwand. Ermittlungen rund um die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse bei verstrickten Firmengeflechten seien besonders schwierig. Es gibt also wenig Fälle, weil die Ermittlungen kompliziert sind.
Außerdem seien besonders Unterstützungshandlungen bei Sanktionsumgehungen nicht wirklich nachvollziehbar. Kert gibt zu bedenken, dass dafür idealerweise eine weltweit funktionierende Strafverfolgung nötig wäre. Diese existiert aber nicht. Als Lösungsansatz schlägt er vor, zu prüfen, ob neue Anknüpfungspunkte für die heimische Justiz geschaffen werden könnten, um auch Straftaten in Nicht-EU-Staaten verfolgen zu können – vorausgesetzt die beteiligten Täterinnen und Täter haben eine österreichische Staatsbürgerschaft.
Dass die strafrechtliche Verfolgung von Sanktionsverstößen in Österreich schleppend verläuft, beschäftigt mittlerweile auch Brüssel. Die EU-Kommission hat Anfang Juni den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gesetzt. Der Grund: Österreich hat eine EU-Richtlinie zur strengeren Bestrafung von Sanktionsumgehungen noch immer nicht vollständig umgesetzt. Die Frist dafür lief eigentlich bereits im Mai 2025 ab. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Strafzahlungen. Laut dem Justizministerium lag zwar schon 2025 ein umfassender Gesetzesentwurf vor, die Regierungskoalition habe sich bislang aber nicht darauf einigen können.
Im Frühjahr 2024 wird Ezoubov aus der LPG Projektentwicklungs GmbH ausgeschlossen und im November 2025 steigt auch die Advante Management Corp. aus dem Unternehmen aus. Zwei neue Gesellschaften übernehmen die Anteile der bisherigen Eigentümer. Eine davon ist die MEORE GmbH, die ihren Gesellschaftssitz bis heute ebenfalls an T.s Kanzlei hat. Welche Firmen und Personen genau hinter der MEORE stecken, können wir nicht nachvollziehen, da sie einem Unternehmen zugehört, das seinen Sitz auf den Marshallinseln hat. Der Inselstaat im Pazifik hat gezielt Gesetze geschaffen, die die tatsächlichen Eigentümerinnen und Eigentümer von Firmen verschleiern. Doch das österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer listet auch bei diesem Unternehmen Deripaskas Mutter als indirekte Eigentümerin.

Ein Unternehmen aus Deripaskas Umfeld und Pavel Ezoubov sind aber nicht T.s einzige Kontakte in die Welt einflussreicher Russen. Die Verbindungen der Wiener Rechtsanwältin zu wohlhabenden russischen Unternehmern reichen zumindest bis zu dem Zeitpunkt zurück, als sie ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert hat.
Anwältin T. ist seit 2007 in rund 40 Unternehmen und Stiftungen in verschiedenen Funktionen tätig gewesen – als Gesellschafterin, Aktionärin, Geschäftsführerin, Prokuristin, Vorständin und Aufsichtsrätin. Und das nicht nur in Österreich, sondern etwa auch in der Slowakei, in der Schweiz, in Polen und in Deutschland. Viele der österreichischen Unternehmen waren oder sind direkt an ihrer Kanzleiadresse im ersten Bezirk gemeldet. Einige der Firmen haben ihre wahren Eigentümer aber weit entfernt in Briefkastenfirmen auf Zypern oder in karibischen Inselstaaten versteckt. Die meisten davon existieren heute nicht mehr, sondern wurden nach wenigen Jahren wieder gelöscht. Solche Offshore-Konstruktionen sind an sich legal. Doch wie der Fall Deripaska zeigt, kann dieses System Eigentümerstrukturen so verschleiern, dass es schwerer wird, herauszufinden, wer eigentlich dahintersteckt.
Oder dieses Beispiel: Bis heute ist T. etwa wirtschaftliche Eigentümerin und eine der Direktorinnen des britischen Telekommunikationsunternehmens RETN, das von russischen Unternehmern gegründet wurde und Verbindungen in kremlnahe Netzwerke pflegt. RETN betreibt ein internationales Glasfasernetzwerk, vor allem in Europa und Asien, und macht Geschäfte mit staatsnahen und sanktionierten russischen Unternehmen. Die russische RETN-Tochter sicherte sich im Februar 2022 – kurz vor der russischen Vollinvasion in der Ukraine – einen Auftrag von einem staatlichen Energieunternehmen in Russland, das Hauptversorger für Fernwärme und Warmwasser in Sankt Petersburg ist, und schloss auch nach Kriegsbeginn noch Verträge mit dem sanktionierten staatlichen Kurtschatow-Institut für Nuklear- und Rüstungsforschung ab. Auch fünf von der EU sanktionierte russische Banken, darunter die Sberbank, nutzen das Telekommunikationsnetz von RETN, wie eine Recherche von Bellingcat und Investico zeigt. Trotz des russischen Angriffskriegs stieg der Nettogewinn von RETN in Russland stark an: zwischen dem Vorkriegsjahr 2021 und 2025 um das 33-Fache auf 358,7 Millionen Rubel (4,4 Millionen Euro) .
Als Russland 2022 seinen Angriffskrieg auf die gesamte Ukraine startet und die EU beginnt, ein Sanktionspaket nach dem anderen zu verabschieden, werden bei RETN die Eigentumsstrukturen neu hochgezogen. In dieser Phase übernimmt Anwältin T. eine zentrale Rolle bei der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse.
Im April 2022 gibt eine Frau mit dem Namen Polina Maltseva ihre Anteile am Mutterkonzern von RETN – der Pinkas Ltd. – ab. Am selben Tag wird eine deutsche Firma, die zu hundert Prozent Anwältin T. gehört, Gesellschafterin der Pinkas Ltd. Maltseva, die in Wien gemeldet ist, ist vier Tage nach Kriegsbeginn auch als Direktorin des Unternehmens zurückgetreten. Sie ist die Tochter des ehemaligen russischen Diplomaten Anatoly Danilitsky. Er wurde nach seiner diplomatischen Laufbahn Chef der russischen National Reserve Bank und übernahm später den Vorsitz der RETN-Gruppe, bevor seine Tochter 2016 Direktorin des Mutterkonzerns von RETN wurde. Ein britisches Gericht hat bereits 2017 festgestellt, dass Maltseva als Proxy für die finanziellen Interessen ihres Vaters agiert.

T. ist inmitten der ersten Kriegswochen bereitgestanden, um die Firmenanteile aus dem direkten Umfeld russischer Geschäftsleute zu übernehmen. Durch T.s Geschäftsanteile fließt viel Geld über oder an sie. Im Geschäftsbericht von 2024 wird T. als eine der beiden wirtschaftlichen Eigentümer der RETN-Gruppe genannt. Im selben Jahr erzielte die RETN-Gruppe einen Umsatz von fast 56 Millionen Euro.
Die Darstellungen bezüglich des Telekommunikationsunternehmens RETN weist die Rechtsanwältin von T. ebenfalls als unzutreffend und verkürzt zurück. Eine Darstellung, wonach T. die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin der RETN-Gruppe wäre, sei irreführend. Das wurde von JETZT auch nie behauptet.
Zudem wird im Schreiben betont, dass Anwältin T. keine Informationen für Anhaltspunkte vorliegen würden, dass RETN sanktionswidrige Tätigkeiten ausübe oder ausgeübt habe. Die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens seien im Rahmen einer umfassenden Investitions- und Compliance-Prüfung durch eine zuständige britische Behörde untersucht worden, und RETN unterliege seither einer ständigen Überwachung. Auch eine „gesonderte sanktionsrechtliche Prüfung zu einschlägigen Fragestellungen“ liege vor. Außerdem habe sich das Unternehmen aus dem russischen und weißrussischen Markt zurückgezogen; frühere Tochtergesellschaften in Russland und Belarus seien nach einer Abspaltung zwischenzeitlich veräußert worden.
In Brüssel wird laufend an neuen Sanktionspaketen gefeilt. Österreich drohen wegen der säumigen Umsetzung einer EU-Sanktionsrichtlinie eine hohe Geldstrafe und eine Klage vor dem EuGH. Währenddessen fließen Gelder von Oligarchen weiter, mal über Zypern, mal über die Marshallinseln. Das System von komplizierten Offshore-Firmengeflechten erweist sich als resilient. Solange heimische Ermittlungsbehörden ihre Spur im Dickicht dieser Briefkastenfirmen verlieren, braucht es oft nicht einmal illegale Absprachen, um weiter auf Vermögen zugreifen zu können. Es reichen notarielle Vollmachten und das geschickte, rechtzeitige Ausreizen der bestehenden Regeln.
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Audioproduktion und Sounddesign: Katharina Darya Ressl
Mixing und Mastering: Patrik Haas
Im Audiobeitrag wurden folgende Quellen verwendet
World Ski Awards. (21.11.2018). World's Best Ski Boutique Hotel - Aurelio Lech (Austria). Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=HS0rHdwUb1k.
За Отечество! (@za_otchiznu). (29.03.2023).
Владимир Путин провёл совещание с членами Правительства. 29 марта 2023 года. Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=W7epUVC0S7g
