Wieder wird der ORF in seiner Form infrage gestellt. Welche Reformen dringend notwendig wären
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Nach den Belästigungsvorwürfen gegen Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann wird wieder viel über den ORF diskutiert – über die internen Machtstrukturen, den Umgang mit weiblichen Angestellten – aber auch darüber, wie das Medienunternehmen aufgebaut ist, von wem es kontrolliert und wie es geführt wird.
Wenn es um eine Reformen im ORF geht, wird immer auch über die politischen Verstrickungen der beiden Aufsichtsgremien im ORF gesprochen: Stiftungs- und Publikumsrat. Unter den Kritikern ist auch ORF-Journalist Armin Wolf.
Von den 35 Stiftungsräten und -rätinnen werden aktuell sechs von der Bundesregierung beschickt, sechs von den Parteien im Nationalrat, neun von den Ländern, neun vom Publikumsrat und fünf vom Betriebsrat. Der Stiftungsrat findet sich informell in sogenannten Freundeskreisen zusammen, die verschiedenen Parteien nahestehen. Der 28-köpfige Publikumsrat soll, wie der Name schon sagt, das Publikum abbilden – breit und unabhängig. Aber erst im Herbst sind Publikumsräte zurückgetreten, die wegen politischer Unvereinbarkeiten niemals hätten eingesetzt werden dürfen. Und das sind nicht die einzigen Beispiele, welche die Kritik zulassen, dass es eine zu enge Verbindung zwischen ORF und Politik gibt.
Wie reformierbar ist der ORF? Und welche Maßnahmen würden nachhaltig etwas verändern?
Das habe ich mit Hans Peter Lehofer besprochen, Experte für Medien- und Kommunikationsrecht, ehemaliger Leiter der Rundfunk-Regulierungsbehörde KommAustria und Richter am Verwaltungsgerichtshof.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Gespräch:
Anders als in einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, in denen man recht schnell den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ändern kann, braucht es für strukturelle Veränderungen im ORF Gesetzesänderungen. Allein deshalb sind grundsätzliche strukturelle Veränderungen nicht so einfach durchzusetzen.
Das ORF-Gesetz muss verfassungsgesetzlichen Vorgaben genügen, die im Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks festgeschrieben sind. Darin steht etwa, dass der Rundfunk von politischem, wirtschaftlichem und sonstigem Einfluss unabhängig, ausgewogen und vielfältig sein muss. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aber auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention Gestaltungsvorgaben für den Gesetzgeber abgeleitet.
Die jüngste ORF-Gesetz-Novelle im März 2025 wurde wegen eines VfGH-Spruchs verabschiedet. An der Beschickung der Gremien und auch ansonsten gab es allerdings nur minimale Anpassungen. Die alte Regierung konnte die Novelle nicht mehr zu Ende führen, die neue hatte nur kurz Zeit dafür, weil keinen Monat nach ihrer Angelobung die Frist auslief. An der Besetzungspraxis haben auch diese Änderungen wenig geändert.
Gesetzesänderungen haben eine beschränkte Wirkung, wenn die Kultur innerhalb eines Unternehmens nicht damit in Einklang steht.
Bestellungen in die Gremien anzufechten, ist derzeit in manchen Fällen nicht möglich – etwa, wenn die Bundesregierung Aufsichtsrat-Mitglieder bestellt. Lehofer plädiert dafür, dass im Rahmen einer ORF-Reform bessere Überprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Vermutete Verstöße gegen das ORF-Gesetz können bei der Rundfunk-Behörde KommAustria gemeldet werden – von Privatpersonen oder Unternehmen, die meinen, betroffen zu sein, aber es gibt auch die sogenannte Popularbeschwerde, die von 120 Einzelpersonen erhoben werden kann. Im Publikumsrat gibt es einen Beschwerdeausschuss, bei dem man sich melden kann, wenn man etwa mit einer Sendung oder mit einem Online-Angebot des ORF unzufrieden ist. Die finanzielle Kontrolle obliegt dem Rechnungshof. Daneben gibt es diverse interne Stellen, an die sich ORF-Angestellte werden können, wie etwa eine Gleichstellungskommission.
Die KommAustria soll als unabhängiges und weisungsungebundenes Organ den ORF kontrollieren. Zwar werden die Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt, aber Lehofer ist der Ansicht, dass es keine Befangenheiten gibt. Ihn sorgt allerdings, dass die Bundesregierung im Koalitionsabkommen festgelegt hat, dass die KommAustria künftig explizit von einzelnen Regierungsparteien beschickt werden sollen – je größer die Regierungsbeteiligung, desto mehr Entsendungen. Bisher gab es einen Gesamtvorschlag der Bundesregierung. Lehofer vertraut auf die Strukturen, die es gibt, um das Handeln der KommAustria zu kontrollieren – und eine aufrichtige Kultur innerhalb der Behörde. Aber eine solche Besetzung kann zum Problem werden – wie etwa in unserem Nachbarland Ungarn.
Lehofer hält es für sinnvoll, den Aufsichtsrat zu verkleinern, damit er effizienter und effektiver arbeiten kann. Es wäre sinnvoll, statt einer Einzelperson an der Spitze des ORF mehrere Verantwortliche zu haben – auch, damit die einander kontrollieren können. Wie der Publikumsrat wirklich die breite Bevölkerung abbilden kann, ist für Lehofer eine schwierigere Frage. Zumindest für einen Teil der Plätze im Publikumsrat kann er sich ein zufälliges Auslosungsverfahren gut vorstellen.
Mit einer umfassenden ORF-Reform rechnet Lehofer nicht. Dafür sei die Konsensfindung in der gegenwärtigen Regierung zu schwierig.
Nach Weißmanns Rücktritt habe ich übrigens mit der Arbeiterkammer-Juristin Melanie Kocsan-Göschl darüber gesprochen, wieso fast zehn Jahre nach #MeToo Machtmissbrauch in Unternehmen immer noch ein Problem sein kann – was fehlt, um ihn nachhaltig zu bekämpfen und wieso es oft lang dauert, bis er öffentlich wird. Und im ORF-Schwerpunkt der Recherche-Plattform Dossier erfährst du mehr zu den Machtverhältnissen und Strukturen im ORF – Stand 2023, aber jedenfalls ein wertvoller Einblick.
Ich bin gespannt, auf deine Ansichten zum Thema!
Einen schönen Nachmittag wünscht dir
Pia Miller-Aichholz